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"In Burundi geht es nicht um Ethnien"

Christine Harjes28. Januar 2016

Droht in Burundi ein Bürgerkrieg? Der Völkerrechtler Gerd Hankel spricht im DW-Interview über die Solidarität zwischen Hutu und Tutsi und warum er gegen eine Abschiebung burundischer Flüchtlinge aus Deutschland ist.

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Polizisten schlagen einen Jungen (Copyright: dpa - Bildfunk, Kurokawa)
Bild: picture-alliance/dpa/D. Kurokawa

Deutsche Welle: Sie haben vor kurzem im Auftrag des niedersächsischen Verfassungsgerichts ein Gutachten zur Menschenrechtslage in Burundi erstellt. Dabei ging es um die Frage, ob burundische Flüchtlinge in Niedersachsen ein Recht auf Asyl haben. Zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?

Gerd Hankel: Es ging um burundische Flüchtlinge in Niedersachsen, aber Urteile auf Länderebene haben eine deutschlandweite Signalwirkung. Es ging also um die Frage, ob Burunder in Deutschland entweder Asyl bekommen oder ob sie nach der Genfer Flüchtlingskonvention geduldet werden müssen. Im konkreten Fall ging es darum, ob ein burundischer Tutsi, der allerdings Mitglied einer Hutu-Partei aus der Opposition war, aus Deutschland ausgewiesen werden kann. Nach Besuchen in Burundi im Frühsommer 2015 habe ich gesehen: Auf gar keinen Fall kann man zurzeit Burunder zurückschicken - egal ob Hutu oder Tutsi und gleich welcher Partei. Es sei denn, jemand ist ein glühender Anhänger von Präsident Nkurunziza. Die Gefahr, dass diese Rückkehr mit dem Leben oder schwerer körperlicher Verletzung bezahlt werden muss, ist sehr, sehr groß!

In Burundi leben hauptsächlich Angehörige der Hutu und eine Tutsi-Minderheit. In der Vergangenheit hat es immer wieder schwere Konflikte zwischen den beiden Volksgruppen gegeben. Wird der Konflikt jetzt auch zu einer Auseinandersetzung zwischen Hutu und Tutsi?

Nach meiner Einschätzung ist es noch kein ethnischer Konflikt. Und ich glaube auch nicht dass es einer wird, weil jeder weiß, was auf dem Spiel steht. Da ist die Furcht zu groß, aber auch die innerethnische Solidarität ist in Burundi für einen Konflikt zwischen Hutu und Tutsi zu ausgeprägt. In dieser Hinsicht ist Burundi eigentlich ein sehr solides Land. Und auch die Opposition gegen Nkurunziza besteht aus Angehörigen beider Ethnien: Hutu und Tutsi.

Gerd Hankel Fotograf war Bodo Dretzke. (Copyright: Hamburger Institut für Sozialforschung)
Gerd Hankel vom Hamburger Institut für SozialforschungBild: Hamburger Institut für Sozialforschung

Sie haben sich ausführlich mit der Menschenrechtslage in dem Land beschäftigt. Wie sieht es zurzeit in Burundi aus?

Die Menschenrechtslage ist desolat. Es gibt politische Repressionen, um berechtigte Forderungen der Bevölkerung an die Staatsführung zu unterdrücken. Es gibt Kriminalität, es gibt Unruhe, es gibt Perspektivlosigkeit. Menschenrechtsverletzungen und Willkür sind in Burundi zurzeit leider an der Tagesordnung. Die Gewalt geht dabei hauptsächlich von der Regierung aus. Die Staatsmacht reagiert überproportional auf Gewalt aus der Bevölkerung. Es gibt die Praxis des Verschwindenlassens, es gibt eine Art von Todesschwadronen, die nachts oder in den frühen Morgenstunden Rache üben. Die Gewalt ist also in erster Linie auf Seiten der Staatsmacht zu verorten. Es gibt aber auch etliche kriminelle Elemente, die von dieser allgemeinen Unsicherheit profitieren wollen; das darf man nicht verschweigen.

Viele Experten sprechen ja von einem drohenden Bürgerkrieg

Ausgeschlossen ist das nicht. Ich habe allerdings im Moment noch sehr große Hoffnungen in die internationale Gemeinschaft, in die afrikanische Union und diverse andere lokale Vereinigungen, wie die ostafrikanische Gemeinschaft und andere. Der Druck auf Burundi, der Druck auf den Staatspräsidenten ist immens. Er steht mit dem Rücken zur Wand. Ich glaube nicht, dass er so dumm sein wird und die Situation noch weiter eskalieren lassen wird. Denn die Gefahr ist groß, dass er sich eines Tages vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wiederfindet oder dass er das mit seinem Leben bezahlen wird.

Was sollte die internationale Gemeinschaft konkret tun? Bisher konnte sie in Burundi nichts bewirken.

Zum Beispiel kann der UN-Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen nach Kapitel sieben der UN-Charta beschließen. Das sind Zwangsmaßnahmen, die auch gegen den Willen der burundischen Staatsmacht durchgesetzt werden können. Bisher hat man immer Maßnahmen beschlossen, die das Einverständnis der burundischen Staatsführung voraussetzen, wie zum Beispiel die Entsendung von Spezialisten durch die UN-Menschrechtskommission oder wenn die Afrikanische Union wissen möchte, inwieweit Ruanda an der Destabilisierung des Landes beteiligt ist und anderes mehr. All das setzt voraus, dass Burundi Untersuchungen im Land zulässt. Als nächster Schritt müssten jetzt Maßnahmen gegen die burundische Souveränität durchgesetzt werden.

Gerd Hankel ist Jurist auf dem Gebiet des Völkerrechts. Er arbeitet für das Hamburger Institut für Sozialforschung und ist Experte für die Region der Großen Seen.

Das Interview führte Christine Harjes.