1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Innenministerium will effektiver abschieben

18. November 2018

Besser ausgelastete Abschiebeflüge und Kontrolle per Chipsystem. Das Innenministerium möchte die Länder mit einer Reihe von Maßnahmen dabei unterstützen, Abschiebungen schneller und leichter durchführen zu können.

https://p.dw.com/p/38SwO
Deutschland Abschiebung abgelehnter Asylbewerber | Flughafen Leipzig-Halle
Abschiebung abgelehnter Asylbewerber am Flughafen Leipzig-HalleBild: picture-alliance/dpa/H. Schmidt

Das Bundesinnenministerium hat den Bundesländern Vorschläge unterbreitet, wie abgelehnte Asylbewerber schneller abgeschoben werden können. Konkret soll es dabei um Rückführungen nach dem Dublin-Verfahren gehen. Das bedeutet, dass Asylbewerber in die jeweiligen EU-Länder gebracht werden sollen, über die sie in die EU eingereist sind und wo sie unter Umständen bereits einen Asylantrag gestellt haben.

Zu den möglichen Maßnahmen, die den Ländern vorgelegt wurden, zählt nach Ministeriumsangaben der vermehrte Einsatz einer nächtlichen Meldepflicht. Damit soll sichergestellt werden, dass ausreisepflichtige Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, dort auch tatsächlich angetroffen werden können. Bei Verstößen und einer drohenden Fluchtgefahr könnte Haft angeordnet werden. Dies liege aber im Ermessen der zuständigen Behörden.

Kontrolle per Chipkarte

Weiter hieß es, in Aufnahme- und Rückführungszentren sollten Flüchtlinge ihre Post nur noch mit einer Chipkarte abholen können. Ein Untertauchen solle entsprechend zügig festgestellt werden können. Zudem könnten Bescheide tagesaktuell zugestellt werden. In einem sogenannten Ankerzentrum in Dresden gibt es dem Ministerium zufolge bereits ein solches System, mit dem Asylbewerber das Gebäude betreten oder verlassen.

Mit Fluggesellschaften sollten Vereinbarungen getroffen werden, wie die Plätze für Abschiebungen besser ausgelastet werden können. Flugtickets sollten künftig ohne Zuordnung zu einer konkreten Person als "No-name-Buchung" zugelassen werden. Sollte die Abschiebung in einem Fall nicht zustande kommen, könnte damit ein anderer Abzuschiebender auf diesen Platz gesetzt werden.

Digitale Vernetzung

Künftig soll es auch eine bundesweite Onlineplattform geben, auf die alle beteiligten Behörden, beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder die Bundespolizei, zugreifen können und die unter anderem Termine für Charterflüge auflistet. Zugleich sollen die für die Überstellung zuständigen Behörden in jedem Bundesland zentralisiert werden, um Abschiebungen besser zu steuern.

Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, es gebe insgesamt Vorschläge zu acht verschiedenen Themenbereichen. Der Auftrag resultiere aus dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 5. Juli. Zusätzlich werde "in Kürze" ein Gesetzentwurf vorgelegt, der Regelungen zu Ausreisepflichten und zur Durchsetzung von Abschiebungen enthalte.

djo/se (afp, dpa)