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Irisches Gericht lässt Facebook überprüfen

20. Oktober 2015

Luxemburg hat gesprochen - und Dublin reagiert. Die irische Justiz nimmt die Datenübermittlung von Facebook unter die Lupe. Das soziale Netzwerk kündigte eine "konstruktive Zusammenarbeit" an.

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BdT Facebook
Bild: picture-alliance/dpa/A. Burgi

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Speicherung europäischer Verbraucherdaten in den USA hat das oberste irische Gericht eine Überprüfung der Datentransfers beim sozialen Netzwerk Facebook angeordnet. Dazu sei die Aufsichtsbehörde verpflichtet, nachdem der Europäische Gerichtshof in einer Grundsatzentscheidung Anfang Oktober der Weitergabe von personenbezogenen Daten Grenzen gesetzt habe, teilte der irische High Court mit. Die irische Datenschutzbehörde hatte Ermittlungen zunächst abgelehnt. Der Rechtsanwälte von Facebook kündigten eine "konstruktive Mitarbeit" bei den Untersuchungen an.

Die irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon müsse die ursprüngliche Beschwerde gegen Facebook, die zu dem EuGH-Urteil geführt hatte, nun prüfen, entschied das Gericht. Dixon begrüßte die Entscheidung und kündigte an, ihre Behörde werde sich der Beschwerde "mit der nötigen Sorgfalt" widmen.

"Private Daten nicht ausreichend geschützt"

Der Österreicher Max Schrems hatte sich im Jahr 2013 an die irischen Datenschützer gewandt und verlangt, die Übermittlung seiner Nutzerdaten durch die in Dublin ansässige europäische Facebook-Zentrale auf US-Server zu unterbinden. Nach den Enthüllungen von Edward Snowden sei davon auszugehen, dass die Daten dort nicht ausreichend geschützt seien und dem Zugriff etwa des US-Geheimdienstes NSA unterlägen.

Weil die Datenschutzbehörde ihn abwies, focht Schrems seine Klage bis zum Europäischen Gerichtshof durch. Dieser entschied Anfang Oktober, dass private Daten in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdiensten geschützt seien. Die bisherige Regelung für den Transfer von Daten europäischer Bürger in die USA, das sogenannte Safe-Habor-Abkommen, sei ungültig.

Luxemburg Urteil Prozess Facebook Max Schrems mit Anwalt Herwig Hofmann
Nach dem EuGH-Urteil: Max Schrems mit Anwalt Herwig Hofmann (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/J. Warnand

Das Geschäftsmodell von Internetunternehmen wie Facebook und auch Google basiert darauf, Nutzerdaten aus aller Welt in Rechenzentren - häufig in den USA - zu speichern. Dort werden Konsumgewohnheiten analysiert, um gezielt Werbung einzublenden.

Längerer Prüfungsprozess

Schrems stellte sich nach der irischen Gerichtsentscheidung vom Dienstag auf einen längeren Prüfungsprozess seiner Beschwerde ein. Die Rechtslage sei klar, weshalb theoretisch binnen Wochen eine Entscheidung möglich sei. Er glaube aber nicht, dass die Datenschutzbeauftragte diesen Weg gehen werde. "Sehr wahrscheinlich" würden nun eine tiefgehende Untersuchung und langwierige Debatten mit Facebook folgen, so Schrems. Die EU-Kommission hatte kurz nach dem EuGH-Urteil angekündigt, mit den USA schnell Verhandlungen über eine neue Vereinbarung zu Datentransfers aufzunehmen. EU-Justizkommissarin Vera Jourova will dazu im November nach Washington reisen.

cgn/jj (rtr, afp)