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Politik

Islamistischer Gefährder abgeschoben

6. April 2017

Als erstes Bundesland hat Niedersachsen einen Terror-Gefährder ins Ausland abgeschoben, obwohl er noch keine Straftat begangen hat. Die drohende Gefahr reicht nach einer Verschärfung des Gesetzes aus.

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Bei den beiden Festgenommenen gefundende Waffen
Bei den beiden Festgenommenen gefundende Waffen Bild: picture-alliance/dpa/S. Pförtner

Ein Anfang Februar in Göttingen unter Terrorismusverdacht festgenommener Nigerianer ist in das afrikanische Land abgeschoben worden. Der 23-Jährige befinde sich inzwischen in Lagos, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius im Landtag in Hannover. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde des Mannes gegen die Abschiebeanordnung wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen.

Niedersachsens Innenminister Pistorius (Archivbild/picture-alliance/dpa)
Niedersachsens Innenminister Pistorius (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa

Bei Razzia gefasst

Der Nigerianer und ein 27 Jahre alter Algerier waren am 9. Februar bei einer Großrazzia in Gewahrsam genommen worden. Sie sollen nach Überzeugung der Polizei einen Terroranschlag geplant haben. Bei der Razzia fanden Fahnder scharf gemachte Waffen, Munition und Fahnen der Terror-Organisation "Islamischer Staat" (IS). Die Männer wurden zwar in Deutschland geboren, haben aber ausländische Pässe, weshalb das Ausländerrecht für sie gilt.

Pistorius hatte deshalb gegen die mutmaßlichen Gefährder die bundesweit ersten Abschiebungen nach dem Aufenthaltsgesetz verfügt.  Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Anordnung in beiden Fällen.

Die gesetzliche Möglichkeit, Ausländer auch ohne Nachweis einer konkreten Straftat wegen einer drohenden Gefahr abschieben zu können, war nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 geschaffen worden. Sie erlaubt es, Menschen abzuschieben, die nach Einschätzung der Behörden eine Gefahr für die Sicherheit des Landes darstellen.

Algerier in Abschiebehaft

Bei der Abschiebung des Algeriers gibt es noch Probleme, weil die algerischen Behörden bislang nicht die nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nötige Erklärung vorgelegt haben, dass dem Mann in dem nordafrikanischen Land keine Folter drohe. Er bleibt deshalb vorerst in der Justizvollzugsanstalt am Flughafen Hannover in Abschiebehaft, wie das Innenministerium mitteilte. Die Anwältin des Mannes hat ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.

wl/uh (dpa, afp, epd)