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Ist Facebook ein "Datenmonopolist"?

Jennifer Fraczek14. Juli 2014

Facebook hat Whatsapp gekauft - und damit auch weitere Nutzerdaten. Aus dem Zusammenschluss könnte ein bislang unbekanntes Monopol entstehen: ein "Datenmonopol". Die EU-Kommission soll die Übernahme prüfen.

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Das Facebook-Logo über einem Stück Code (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

19 Milliarden US-Dollar war Facebook das kleine Unternehmen Whatsapp wert. Klein ist der Kurznachrichtendienst aber nur, was die Zahl seiner Mitarbeiter angeht. Betrachtet man die Nutzerzahlen, dann ist er ziemlich groß. 30 Millionen Deutsche nutzen den Dienst, 450 Millionen weltweit. Sie alle geben dabei einiges an Daten preis. Daten, die Facebook nur zu gerne sammelt, denn sie sind seine Geschäftsgrundlage.

Wenn sich zwei Unternehmen zusammenschließen, ruft das routinemäßig Kartellrechtler auf den Plan. Sie prüfen, ob die Firma sich damit ein Monopol verschafft, mit dem sie dann unter anderem die Preise diktieren könnte. Auch im Fall des Facebook/Whatsapp-Zusammenschlusses wird nun offenbar geprüft - durch den EU-Wettbewerbskommissar. Nach Medienberichten hat die Behörde in einem ersten Schritt andere Internetunternehmen angeschrieben, um zu erfahren, wie sie die Übernahme einschätzen. Einige von ihnen sollen sich durchaus durch die Marktmacht von Facebook und Whatsapp bedroht fühlen.

Eine neue Art von Monopolismus

Mit der Prüfung des Facebook/Whatsapp-Deals betritt die EU gewissermaßen Neuland. Noch nie hat sie den Zusammenschluss zweier sozialer Netzwerke untersucht. Sie steht unter anderem vor der Herausforderung festzustellen, ob Facebook mit dem Whatsapp-Kauf eine Art "Datenmonopolist" geworden ist. Vor allem Datenschützer wollen diese Frage beantwortet sehen.

Die beiden Logos von Facebook und WhatsApp auf einem Smartphone (Foto: dpa)
In den USA schon genehmigt: der Facebook/Whatsapp-DealBild: picture-alliance/dpa

Grundsätzlich geht es aber auch darum, wie Monopolismus auf einem Markt mit kostenlosen "Produkten" überhaupt ermittelt wird. "In der Vergangenheit hat man die Frage, ob jemand Monopolmacht hat oder nicht, oft daran gemessen, ob ein Unternehmen in der Lage war, Preise erheblich oberhalb der eigenen Kosten zu setzen", erklärt der Leiter des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn, Daniel Zimmer, im DW-Gespräch. In Märkten, auf denen Dienstleistungen unentgeltlich angeboten werden, gehe das nicht.

Nun ist die kostenlose Dienstleistung - das soziale Netzwerk an sich - aber nur eine Seite von Unternehmen wie Facebook. Die andere ist das Bereitstellen von Werbefläche für andere Firmen. Diese Werbefläche kostet - und zwar umso mehr, je mehr Nutzer die Plattform hat. Es ist aber nicht nur die schiere Zahl, die den Preis erhöht, sondern auch die Werbewirksamkeit.

Druck auf Nutzer und Werbekunden

Werbekunden bevorzugen Webseiten, die Werbung zielgerichtet schalten können, weil dann die Chance höher ist, dass die Nutzer auch etwas kaufen. Unternehmen wie Facebook, die viele Daten über die Interessen und Vorlieben ihrer Nutzer sammeln und auswerten, sind da klar im Vorteil. "Die Verfügbarkeit von Daten kann einen riesigen wirtschaftlichen Vorteil bedeuten und einer Firma unter Umständen einen großen Vorsprung vor anderen verschaffen", sagt Zimmer, der auch Leiter der unter anderem die Bundesregierung beratenden Monopolkommission ist.

Ist der Vorteil groß genug, kann ein Unternehmen für seine Werbefläche Monopolpreise nehmen. Die Nutzer wiederum könnten sich durch die Marktmacht eines Anbieters unter Druck gesetzt fühlen, ihre Daten preiszugeben. Wenn der Nutzer das Gefühl hat, er muss in einem bestimmten Netzwerk mit dabei sein, kann das Unternehmen die Bedingungen seiner Teilnahme diktieren.

Was kann die EU ausrichten?

Aber ist es Aufgabe der Kartellbehörden dagegen vorzugehen? Schließlich wird niemand dazu gezwungen, sich bei Facebook oder Whatsapp anzumelden. Offenbar sind diese Netzwerke so erfolgreich, weil sie den größten Mehrwert bieten. Daniel Zimmer findet aber, dass eine Prüfung angesagt ist, wenn der Verdacht besteht, dass ein Unternehmen unter Ausnutzung seiner Marktmacht Konkurrenten aufkauft und damit ausschaltet. Im Fall von Facebook/Whatsapp hält er es also durchaus für sinnvoll, dass genauer hingesehen wird.

Der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia (Foto: AP/dapd)
EU-Wettbewerbskommissar Joaquin AlmuniaBild: AP

Normalerweise müsste sich jedes EU-Land einzeln mit dem Fall befassen. Jeder Vorgang - also auch jeder Firmenzusammenschluss, der Auswirkungen auf den Markt befürchten lässt - muss von den nationalen Behörden unter die Lupe genommen werden. Im Fall Facebook/Whatsapp griff das deutsche Kartellrecht aber zum Beispiel nicht, weil Whatsapp trotz der vielen Nutzer hierzulande nicht genug Umsatz erwirtschaftete, um die Wettbewerbshüter auf den Plan zu rufen. In Spanien, Zypern und Großbritannien wäre das aber schon der Fall gewesen. Um drei separate Verfahren zu vermeiden, hat nun die EU-Behörde übernommen - laut Medienberichten, die die Kommission auf Anfrage nicht kommentieren wollte.

Doch welche Macht hat sie überhaupt? In der Vergangenheit seien aufgrund eines EU-Einspruchs schon Zusammenschlüsse auch rein US-amerikanischer Unternehmen verhindert worden, sagt Zimmer. Meist läuft es jedoch nur auf Auflagen hinaus, etwa auf eine Veräußerung von Teilbereichen der Firma an Dritte. Bei der Übernahme von Skype durch Microsoft im Jahr 2011 hatte die Kommission keine Bedenken.