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Belastungsprobe

6. Juni 2008

Die deutsch-italienischen Beziehungen stehen vor einer Belastungsprobe. Nach Gerichtsurteilen in Rom können ehemalige Zwangsarbeiter die Bundesrepublik verklagen. Die Bundesregierung erwägt nun eine Klage in Den Haag.

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Italienische Kläger wollen eine Verpfändung durchsetzen - Das Kulturinstitut Villa Vigoni gehört der BRDBild: AP

Italienische Zeitungen feiern das Urteil als einen Sieg der Gerechtigkeit. Endlich gebe es Gerechtigkeit für die Sklaven Hitlers, urteilt etwa die Tageszeitung "Corriere Della Sera". Und in "La Repubblica" heißt es, der Fall italienischer Zwangsarbeiter in den Kriegsfabriken des Dritten Reichs sei nun endlich beigelegt.

Verpfändung deutschen Vermögens in Italien?

Zerstörtes Dorf Distomo
Im griechischen Ort Distomo ermordete die Waffen-SS im Sommer 1944 rund 300 Bewohner. Es gab keine Entschädigungszahlungen.Bild: AP

Das oberste Zivilgericht in Rom hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass ehemalige Zwangsarbeiter die Bundesrepublik Deutschland vor italienischen Gerichten auf Entschädigung verklagen können. Auch Opfer des Massakers der Waffen-SS im griechischen Ort Distomo könnten auf diese Weise ihre Ansprüche geltend machen. Laut Gericht besteht die Möglichkeit, deutsches Vermögen in Italien zu beschlagnahmen, um die Entschädigung durchzusetzen. Die Rede ist vom deutsch-italienischen Kulturinstitut und von Goethe-Instituten in Italien.

Das Gericht urteilte, die Bundesrepublik habe nicht das Recht, sich auf Staatsimmunität zu berufen, da die Deportationen ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gewesen seien.

Zwangsarbeiter oder Kriegsgefangene?

Bei dem Streit geht es in erster Linie um ehemalige italienische Soldaten, die 1943 nach dem Sturz Mussolinis und dem Ende des deutsch-italienischen Bündnisses nach Hitler-Deutschland verschleppt und zur Zwangsarbeit gezwungen worden waren. Nach deutscher Rechtsauffassung blieben die Verschleppten Kriegsgefangene, die keinen Anspruch auf Entschädigung haben.

Bundesregierung lehnt Entschädigung weiter ab

Die Bundesregierung bleibt auch nach dem jüngsten Urteil bei dieser Position. Nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 hätten die so genannten italienischen Militärinternierten zur Arbeit verpflichtet werden können, sagte Martin Jäger, Sprecher des Auswärtigen Amts, am Freitag (6.06.2008). Deshalb sei es nicht möglich, ihnen Leistungen aus dem Fonds der Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" zu gewähren. Das Urteil aus Rom werde derzeit geprüft. die Entscheidung des Gerichts in Sachen Distomo sei der Bundesregierung bisher nicht bekannt.

"Überschaubare Gefahr"

Auf die Frage, ob man den Internationalen Gerichtshof in Den Haag anrufen werde, sagte Jäger: "Das ist in der Tat eine Möglichkeit, die man ins Auge fassen könnte." Die Gefahr eines Zugriffs auf deutsches Vermögen halte die Regierung aber für "sehr überschaubar". Nach internationalem Recht dürfe weder gegen Botschaftsvermögen, noch gegen Vermögen staatlicher Kultureinrichtungen, etwa Goethe-Institute und deutsche Schulen, vollstreckt werden. (jms)