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Böhmermann holt gegen die Kanzlerin aus

2. April 2019

Der Satiriker Jan Böhmermann will, dass Kanzlerin Angela Merkel ihre Meinung zu seinem umstrittenen Schmähgedicht auf den türkischen Staatschef Erdogan zurücknehmen muss. In einer Woche soll ein Gericht entscheiden.

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Jan Böhmermann
Seine Polemik hatte das deutsch-türkische Verhältnis belastet: Jan Böhmermann (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/M. Balk

Der Fernsehmoderator Jan Böhmermann hat eine Unterlassungsklage gegen das Bundeskanzleramt beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Am 16. April soll die Verhandlung stattfinden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Böhmermann hatte sein Spottgedicht auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im März 2016 in seiner satirischen Fernsehsendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen und damit sowohl in der Türkei als auch in Deutschland heftige Reaktionen ausgelöst. Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die zynischen Verse als "bewusst verletzend".

Wie der Berliner "Tagesspiegel" berichtet, will Böhmermann für den Fall, dass die Klage in ihrem Hauptpunkt - der Unterlassung - abgewiesen wird, hilfsweise feststellen lassen, dass Merkels veröffentlichte Bewertung rechtswidrig gewesen sei.

Vorverurteilung?

In einem Schreiben an das Kanzleramt, das dem "Tagesspiegel" vorliegt, hatte Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz der Kanzlerin im Herbst 2017 vorgeworfen, sie habe mit ihrer Kritik an dem Auftritt eine "juristische Bewertung" vorgenommen, die einer "Vorverurteilung gleichkommt". Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen sei.

Die Vorgänge um das Schmähgedicht hatten das deutsch-türkische Verhältnis lange belastet. Erdogan war gegen Böhmermann juristisch vorgegangen, was großes Aufsehen erregte. Strafrechtlich blieb die Sache für den Künstler folgenlos, im zivilrechtlichen Unterlassungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg aber unterlag er. In einem Berufungsverfahren bestätigte das Oberlandesgericht Hamburg im vergangenen Mai das Verbot wesentlicher Passagen.

uh/fab (afp, dpa)