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Politik

Jennifer W., der IS und das Jesidenmädchen

9. April 2019

Erstmals steht ab Dienstag in München eine IS-Rückkehrerin wegen des Vorwurfs von Kriegsverbrechen vor Gericht. Der Prozess gegen Jennifer W. beleuchtet zugleich den Völkermord an den Jesiden und ihre Versklavung.

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Symbolbild Deutsche Frauen beim IS
Bild: picture-alliance/dpa

Juristische Dokumente sind oft schwer verständlich. Die Anklageschrift des Generalbundesanwalts gegen Jennifer W. liest sich aus einem anderen Grund schwer: Sie ist kaum erträglich, lässt grausame Bilder im Kopf entstehen. Die 27-jährige Deutsche soll zusammen mit ihrem Ehemann Taha A. im Sommer 2015 im irakischen Falludscha für mehrere Hundert Dollar ein fünf Jahre altes Mädchen gekauft haben, das zu einer Gruppe Kriegsgefangener gehörte. Die Fünfjährige hielten die beiden in der Folgezeit als Haussklavin.

Schier unerträglich wird es aber, wenn es wörtlich heißt: "Nachdem das Mädchen erkrankt war und sich deshalb auf einer Matratze eingenässt hatte, kettete der Ehemann der Angeschuldigten das Mädchen zur Strafe im Freien an und ließ das Kind dort bei sengender Hitze qualvoll verdursten. Die Angeschuldigte ließ ihren Ehemann gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens." Angeklagt ist Jennifer W. nun dafür, dass sie einen Menschen "aus niedrigen Beweggründen grausam getötet" und damit ein Kriegsverbrechen begangen habe. Vorgeworfen wir ihr auch die Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat".

Bei der "Sittenpolizei" des IS

Am 9. April begann vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen Jennifer W., er wurde jedoch bereits nach wenigen Minuten aufgrund von neu aufgetauchtem Beweismaterial unterbrochen. Jennifer W. stammt aus Lohne in Niedersachsen und schloss sich 2014 im Irak der Terrormiliz IS an. Dort war sie eine Art "Sittenpolizistin", patrouillierte bewaffnet durch die Parks von Mossul und Falludscha. "Ihre Aufgabe war es darauf zu achten, dass Frauen die von der Terrororganisation aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften einhalten", heißt es in der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft. Zur Einschüchterung habe sie eine Kalaschnikow, eine Pistole und eine mit Sprengstoff präparierte Weste dabei gehabt. Als monatliche Entlohnung soll Jennifer W. vom IS zwischen 70 und 100 US-Dollar erhalten haben.

Tausende Jesiden wurden versklavt

Der Prozess gegen Jennifer W. wird insbesondere von den Jesiden genau beobachtet werden. Denn die ermordete Kindersklavin soll dieser nichtmuslimischen Volksgruppe im Nordirak angehört haben, die mehr als alle anderen unter der Schreckensherrschaft des IS zu leiden hatte. Bei dem Genozid an den Jesiden im Sommer 2014 wurden mehr als 5000 Männer und Jungen ermordet, mehr als 7000 Frauen und Kinder wurden entführt und versklavt. Darunter wohl auch das Mädchen, das Jennifer W. und ihr Mann mutmaßlich verdursten ließen. Auch nach dem Fall der letzten IS-Bastion im Osten Syriens Ende März werden noch immer über 3000 Frauen und Mädchen vermisst.

Irak Sindschar Mutmaßliches Jesiden Massengrab
Kurdische Peschmerga bei einem Massengrab für Jesiden im Sindschar-GebirgeBild: Getty Images/J. Moore

Zwar habe es in Deutschland schon viele Prozesse gegen IS-Angehörige im Zusammenhang mit Terrorismus-Vorwürfen gegeben, erklärt der Rechtsanwalt Patrick Kroker vom "European Center for Constitutional and Human Rights" (ECCHR) in Berlin. "Aber im Hinblick auf die schwersten Vorwürfe: Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen - da ist schon deutlich weniger passiert. Und was die Fälle der Jesiden angeht, fast nichts", urteilt Kroker, der beim ECCHR das Syrien-Projekt leitet, im Gespräch mit der Deutschen Welle.

IS-Frauen als Täterinnen

Auch die Jesidin Düzen Tekkal unterstreicht gegenüber der DW, wie wichtig die strafrechtliche Aufarbeitung des Grauens, wie wichtig Gerechtigkeit für ihre Volksgruppe sei. Als Journalistin und Gründerin der Hilfsorganisation "Hawar.Help" ist sie regelmäßig im Nordirak unterwegs und spricht dort mit jesidischen Überlebenden des IS-Terrors. "Die Strafverfolgung der Kriegsverbrecher ist ein wichtiger Bestandteil für dieses Gefühl, ob man irgendwann einmal weiter leben kann", fasst sie die Gespräche mit traumatisierten Ex-Sklavinnen zusammen. Der Prozess gegen Jennifer W. ist der jesidischen Aktivistin aber auch aus einem anderen Grund wichtig: "Weil er zeigt, dass auch Frauen Täter sind und dass der Begriff 'IS-Bräute' verharmlosend ist." Frauen seien gegenüber den jesidischen Sklaven und vor allem Sklavinnen genauso grausam und oft noch perfider gewesen als die Männer, setzt Tekkal hinzu.

"Auch an Folter beteiligt"

Wohl kaum jemand hat mehr Geschichten von misshandelten Jesidinnen gehört als Ilhan Kizilhan. Der Psychiater leitet ein Zentrum für Interkulturelle Psychosomatik in Süddeutschland und hat Gespräche mit gut 2000 Frauen geführt, die in den Händen des IS waren. Aber auch mit Tätern hat der gebürtige Kurde gesprochen. Die oft unterschätzte Rolle von Frauen bei der Terrormiliz analysiert Kizilhan im DW-Interview: "Sie waren ein Teil dieser Gemeinschaft und haben sich in extremster Weise auch an Folter und am Tod von Menschen beteiligt." Für Frauen aus Europa scheine es psychologisch wichtig gewesen zu sein, sich zu beweisen, dass sie echte und gute Musliminnen seien. Das hätten sie durch Radikalisierung und durch menschenverachtendes Verhalten getan.

Als Direktorin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam, FFGI, hat sich Susanne Schröter intensiv mit dem Dschihadismus des IS beschäftigt. "Wir haben etliche Berichte von IS-Frauen, die bei der Versklavung von Jesidinnen aktiv mitgemacht haben, zum Teil sogar bei Vergewaltigungen geholfen haben, bei Misshandlungen zugesehen, selber misshandelt haben", berichtet Schröter im DW-Gespräch. Der IS habe sich große Mühe gegeben, Sklaverei zu legitimieren und religiös zu begründen, ergänzt die Frankfurter Wissenschaftlerin.

Irak Jesiden
Diese beiden traumatisierten Jesidinnen gelang die Flucht aus dem IS-Gebiet Bild: picture-alliance/ZUMA Wire/C. Guzy

In der Türkei verhaftet

Für Jennifer W. endete die Zeit im Herrschaftsgebiet des IS, als sie im Januar 2016 die deutsche Botschaft in Ankara aufsuchte: Dort wollte die Schwangere neue Ausweispapiere beantragen. Die türkischen Behörden nahmen sie fest und schoben die junge Frau nach Deutschland ab. Hier lebte W. zunächst in Freiheit, brachte eine Tochter zur Welt und trachtete danach, wieder ins IS-Gebiet zurückzukehren. Da sie in dieser Zeit unter der Beobachtung der Sicherheitsbehörden stand, wissen die Ermittler, dass W. sich in radikalen dschihadistischen Internet-Foren aufhielt. Als Administratorin einer Facebook-Gruppe kümmerte sie sich um inhaftierte Glaubensbrüder und -Schwestern. Die Ermittler gehen davon aus, dass sie in der Ideologie des IS weiter tief verwurzelt war.

Obwohl die IS-Terrormiliz im Sommer 2018 militärisch längst auf dem Rückzug war, machte sich Jennifer W. zusammen mit ihrer Tochter im Juni 2018 von ihrer Heimat in Niedersachsen auf den Weg nach Syrien. Allerdings im Auto eines Vertrauensmannes des Staatsschutzes, dem sie unterwegs auch die Geschichte vom Tod des jesidischen Mädchens erzählte. In Bayern war die Reise zu Ende: Jennifer W. wurde festgenommen. Auf ihren Schilderungen gegenüber diesem V-Mann basiert bislang im Wesentlichen die Anklage.

Amal Clooney vertritt die Mutter

Mittlerweile hat sich eine Jesidin gemeldet, die behauptet, die Mutter des verdursteten Mädchens zu sein. Das bestätigte der Anwalt von Jennifer W., Ali Aydin, der Deutschen Welle. Die Frau ist inzwischen in Deutschland und wird als Nebenklägerin im Prozess auftreten, vertreten unter anderem durch die Menschenrechtsanwältin Amal Clooney. Ali Aydin legt Wert auf die Feststellung, seiner Mandantin werde "nicht vorgeworfen, etwas getan zu haben. Ihr wird vorgeworfen, etwas nicht getan zu haben", also nichts zur Rettung des Mädchens unternommen zu haben.

UN Amal Clooney
Amal Clooney kämpft schon lange für Gerechtigkeit für die JesidenBild: picture-alliance/abacapress/D. Van Tine

Seine Verteidigung wird Aydin möglicherweise auf die Rolle der Frauen im Terrorkalifat aufbauen. Die schreibe den Frauen absoluten Gehorsam gegenüber ihren Männern vor. Man müsse sich die Frage stellen, argumentiert deshalb der Frankfurter Anwalt, inwieweit Jennifer W. überhaupt die Möglichkeit gehabt hätte, einzugreifen und den Tod des Mädchens zu verhindern. "Wir können nicht einerseits sagen: Frauen hatten im IS nichts zu melden. Aber wenn es verurteilungsfördernd ist, behaupten wir: Sie hätte doch dieses oder jenes machen können." Für den Prozess hat das Oberlandesgericht München zunächst 23 Verhandlungstermine angesetzt.

Matthias von Hein
Matthias von Hein Autor mit Fokus auf Hintergrundrecherchen zu Krisen, Konflikten und Geostrategie.@matvhein