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Josef Fritzl zu lebenslanger Haft verurteilt

19. März 2009

Der Österreicher Josef Fritzl ist im Inzest-Prozess von St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Fritzl soll seine Strafe in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt verbüßen.

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Fritzl im Kreis von Polizeibeamten (Foto: AP)
Josef Fritzl muss lebenslang in HaftBild: AP

Das Schwurgericht im österreichischen Sankt Pölten machte kurzen Prozess: Nach nur vier Verhandlungstagen ist am Donnerstag (19.03.2009) das Urteil im Inzest-Fall von Amstetten gefallen. Die acht Geschworenen sprachen den 73-Jährigen unter anderem des Inzestes, der Vergewaltigung und des Mordes durch unterlassene Hilfeleistung schuldig. Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang - von 1984 bis 2008 - in einem Kellerverlies gefangen gehalten und sieben Kinder mit ihr gezeugt, von denen eines starb.

Fritzl nimmt Urteil an

Fritzl versteckt sich hinter einem Aktenordner (Foto: AP)
Während des Prozesses verbarg Fritzl sein Gesicht vor der PresseBild: AP

Es wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Fritzl kündigte an, er werde keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Geschworenen einlegen. "Ich nehme das Urteil an", wiederholte er mehrmals.

Elisabeth Fritzl meldete sich zum Abschluss des Prozesses zum ersten Mal öffentlich zu Wort. Über ihre Anwältin Eva Plaz ließ sie erklären, sie wünsche, dass ihr Vater nie mehr in Freiheit kommt: "Sie will, dass der Angeklagte bis zum Tod zur Verantwortung gezogen wird", sagte die Anwältin.

In einer letzten Stellungnahme hatte Fritzl erklärt: "Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe. Ich kann es leider nicht mehr gut machen. Ich kann nur schauen, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen." Fritzl hatte sich am Mittwoch überraschend in sämtlichen Anklagepunkten für schuldig bekannt, darunter auch des Mordes durch unterlassene Hilfeleistung. Eines der sieben mit seiner Tochter gezeugten Kinder war lebensgefährlich erkrankt - dennoch hatte Fritzl ihm ärztliche Hilfe verweigert.

Voll zurechnungsfähig

Staatsanwältin Burkheiser (Foto: dpa)
Josef Fritzl gilt als voll schuldfähig, Staatsanwältin Burkheiser forderte daher die HöchststrafeBild: picture-alliance/ dpa

Ein Gerichtsgutachten hatte dem 73-Jährigen volle Zurechnungs- und Schuldfähigkeit für den gesamten Tatzeitraum von 24 Jahren bescheinigt, in denen er seine Tochter Elisabeth in einem Kellerverlies gefangen hielt und tausendfach sexuell missbrauchte.

Im Verlauf des Prozesses konfrontierte ihn die Anklage mit einer Videoaussage seiner heute 42-jähigen Tochter, die inzwischen ihre Identität geändert hat. Die Aufzeichnung ihrer mehr als elfstündigen Vernehmung, in der sie ihr Martyrium schilderte, belastete ihren Vater schwer. Daraufhin gab Fritzl seinen Widerstand auf und bekannte sich in sämtlichen Anklagepunkten für schuldig: Mord, Sklaverei, Vergewaltigung, Freiheitsentzug, Inzest sowie schwere Nötigung. Bis dahin hatte er Mord und den Vorwurf der Sklaverei von sich gewiesen.

Selbstmordgefahr

Demo-Plakat mit der Aufschrift: 'Österreichische Regierung schützt Kinderschänder' (Foto: AP)
Aktivisten für Kinderrechte demonstrieren während des Prozesses für schärfere GesetzeBild: Vinagre

Drei der im Keller des Amstettener Mehrfamilienhauses geborenen Kinder holte Fritzl nach oben und zog sie auf. Die anderen drei lebten weiter in dem Verlies und sahen nie das Tageslicht. Eher zufällig flog das Verbrechen durch einen Krankenhausbesuch im April vergangenen Jahres auf.

Die Prozessgutachter halten Fritzl jetzt für selbstmordgefährdet. In einem Fernsehbericht erklärte die Gutachterin Adelheit Kastner, durch die Aussagen der Tochter sei der Inzesttäter jetzt sicherlich in der Realität angekommen. Eine Realität, mit der er vermutlich nur schwer leben könne. (je/mas/dpa/rtr/ap)