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Journalisten im Fall Kardinal Pell vor Gericht

15. April 2019

In Australien müssen sich 23 Medienvertreter für ihre Berichterstattung im Missbrauchsfall Kardinal Pell verantworten. Der Vorwurf des Gerichts lautet: "Skandalisierung" trotz landesweiter Nachrichtensperre.

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Australien, Melbourne: Kardinal George Pell wegen Kindesmissbrauchs verurteilt
Bild: picture-alliance/dpa/D. Pockett

Unter den Angeklagten sind Redakteure der renommierten Tageszeitungen "The Age", "Herald Sun" und "The Sydney Morning Herald" sowie Moderatoren von Radio- und Fernsehsendern. Insgesamt sind 23 Journalisten von Verlagen, Radio- und Fernsehsendern sowie Tageszeitungen und 13 Medienhäuser betroffen. Alle Angeklagten blieben der Anhörung im Gericht fern.

Kardinal George Pell, der früheren Finanzchef des Vatikan, war im vergangenen Jahr wegen des Missbrauchs zweier Minderjähriger zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Pell (77) hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Australien, Ballarat: Gedenken an Missbrauchsopfer
In Gedenken an die Missbrauchsopfer befestigt eine Australierin eine bunte Schleife am Zaun einer Kirche Bild: Reuters/J. Barrett

Das Gericht hatte für die Zeit des Verfahrens ein Berichterstattungsverbot für die Causa Pell verhängt und dies mit dem Schutz des Richters und der Geschworenen vor öffentlicher Beeinflussung begründet. Der Erlass galt "für alle Bundesstaaten und Territorien in Australien sowie für alle in Australien zugänglichen Webseiten oder andere elektronische (Medien) oder Sendeformate". Das Verbot bezog sich ausdrücklich auch auf Berichte über das Verbot selbst.

Die angeklagten Medien berichteten trotz Nachrichtensperre, dass Pell am 11. Dezember von einer Jury in fünf Fällen des sexuellen Missbrauchs von zwei männlichen Teenagern für schuldig befunden worden war. Im Februar 2019 wurde die sogenannte Nachrichtensperre aufgehoben, nachdem ein geplanter zweiter Missbrauchsprozess gegen den Kardinal geplatzt war. 

Verfahren wurde "skandalisiert"

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft griffen die Beschuldigten mit ihrer Berichterstattung in das Verfahren gegen Pell ein und trugen dazu bei, dass ausländische Medien das Berichterstattungsverbot missachteten. Dadurch seien das Gericht und das Verfahren "skandalisiert" worden.

Der Rechtsbeistand der Angeklagten, Matthew Collins, wies die Anschuldigungen zurück. Im australischen Recht lasse sich kein Präzedenzfall dieser Art finden, den Straftatbestand der "Skandalisierung" gebe es nicht. Darüber hinaus seien sämtliche Anklagepunkte nur vage formuliert. Eine Verurteilung in einem der Punkte hätte einen "entmutigende Wirkung" auf den Glauben an Demokratie und transparente Justiz in Australien.

Australien Justiz l Missbrauchsprozess gegen Kardinal George Pell l Urteilsverkündung - Live
Der Prozess gegen Kardinal George Pell hat auch international viel Aufsehen erregtBild: Getty Images/M. Dodge

Dem stimmte der zuständige Richter John Dixon bereits zu, wie die Tageszeitung "The Age" meldete. Zudem habe Dixon angedeutet, den Prozess möglicherweise in mehrere Einzelverfahren aufzutrennen. Er forderte die Staatsanwaltschaft auf, mehr Details vorzubringen. Die nächste Anhörung findet im Juni statt, bis dahin müssen sich die Journalisten schriftlich zu den Vorwürfen äußern.

Im Falle einer Verurteilung droht den Medienvertretern eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren und den Medienorganisationen eine Geldstrafe von bis zu 500.000 australischen Dollar. 

ach/se (kna, afp, dpa)