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Köhler: Bundestag wird aufgelöst

21. Juli 2005

Bundespräsident Horst Köhler wird den Bundestag auflösen und Neuwahlen ansetzen. Seine mit Spannung erwartete Entscheidung gab er in einer Fernsehansprache bekannt.

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Laut Verfassung müssen nun binnen 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Als Wahltermin setzte Köhler den 18. September an. "Ich bin davon überzeugt, dass damit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Auflösung des Bundestages gegeben sind", sagte Köhler. Die Auflösung des Bundestags begründete er mit der Notwendigkeit einer sicheren Mehrheit für die Politik der Bundesregierung. "Unser Land steht vor gewaltigen Aufgaben", sagte Köhler am Donnerstagabend in der Fernsehansprache. "Millionen von Menschen sind arbeitslos, viele seit Jahren." In dieser Situation sei die Bundesregierung auf Unterstützung durch eine verlässliche Mehrheit angewiesen.

Der Bundespräsident hatte knapp drei Wochen geprüft, ob er dem Vorschlag Schröders folgen soll und dessen umstrittenes Vorgehen für Neuwahlen damit als verfassungskonform betrachtet. Die Frist von drei Wochen nach der Vertrauensabstimmung im Bundestag am 1. Juli läuft am Freitag aus.

Schröder hatte die Vertrauensfrage absichtlich verloren und damit die Voraussetzungen für den Vorschlag von Neuwahlen geschaffen, mit denen er nach einer Serie von Wahlniederlagen der SPD und schlechten Umfragewerten aus der Defensive kommen will. Die durch Enthaltungen von SPD-Abgeordneten und einigen Grünen erreichte Niederlage ist verfassungsrechtlich umstritten. In einer ähnlichen Situation, in der der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) 1983 eine Vertrauensfrage verlor, hatte das Bundesverfassungsgericht Bedingungen für die Zulässigkeit dieses Vorgehens aufgestellt.

Bislang haben zwei Abgeordnete angekündigt, im Falle einer Parlamentsauflösung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. Die Karlsruher Richter könnten dann die Neuwahl-Pläne durchkreuzen. Neben dem Grünen-Abgeordneten Werner Schulz hat auch die SPD-Parlamentarierin Jelena Hoffmann ihre Klageabsicht

bekräftigt.

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