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Köhlers Rücktritt - was nun?

31. Mai 2010

Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik ist ein Staatsoberhaupt zurückgetreten. Im Grundgesetz ist jedoch klar geregelt, wie es jetzt weitergehen muss.

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Schloss Bellevue - Amtssitz des Bundespräsidenten in Berlin
Schloss Bellevue - Amtssitz des Bundespräsidenten in Berlin

Auch wenn der Rücktritt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig ist, ein Machtvakuum entsteht durch den Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler nicht. Nach der Verfassung wird er vom Präsidenten des Bundesrates vertreten. Dies ist die zweite Parlamentskammer, in der die 16 Bundesländer vertreten sind. Der momentane Vorsitzende ist der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen von der SPD. Das Amt des Bundesratspräsidenten wird jährlich aus den Reihen der Länder-Ministerpräsidenten neu besetzt.

Bremens Regierungschef Jens Böhrnsen (Foto: DPA)
Jetzt stellvertretend im Amt: Bremens Regierungschef Jens BöhrnsenBild: DW

Böhrnsen bleibt solange im Amt und nimmt alle Pflichten des Staatsoberhauptes wahr, bis die Bundesversammlung einen Nachfolger für den zurückgetretenen Köhler gewählt hat. Auch hier ist das Grundgesetz klar. Innerhalb von 30 Tagen muss die Bundesversammlung zusammentreten. Nach Maßgabe der Dinge muss dies bis zum 30 Juni geschehen sein.

Die Macht der Bundesversammlung

Die Bundesversammlung ist das größte parlamentarische Gremium Deutschlands und dient ausschließlich der Wahl eines Bundespräsidenten. In ihr sind alle Bundestagsabgeordneten und ebenso viele Vertreter der Bundesländer stimmberechtigt. Bei ihrem letzten Zusammentritt, der Wiederwahl Köhlers im Mai 2009, umfasste die Bundesversammlung 1224 Delegierte.

Die Neuwahl des Bundespräsidenten erfolgt in geheimer Wahl ohne vorherige Debatte und mit absoluter Mehrheit. Erreicht keiner der Kandidaten in den ersten beiden Wahlgängen die absolute Mehrheit, ist gewählt, wer in einem dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.

Ganz bewusst haben die Väter des Grundgesetzes nach den Erfahrungen der Weimarer Republik keine Volkswahl des Staatsoberhauptes vorgesehen. In der Regel machen die im Bundestag vertretenen Parteien Wahlvorschläge, ohne dass die Kandidaten aus den eigenen Reihen kommen müssten. Vielmehr handelt es sich in der Regel um eine angesehene Persönlichkeit, die geeignet ist, Deutschland parteiübergreifend zu repräsentieren. Im Falle des zurückgetretenen Bundespräsidenten Köhler hatte dieser die Unterstützung von CDU und FDP.

Unsicherheitsfaktor Düsseldorf

Interessant wird die Neuwahl des Bundespräsidenten vor allem durch die unklare Lage im größten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dieses Bundesland entsendet die meisten Delegierten in die Bundesversammlung. Im neuen Landtag in Düsseldorf, der erst Anfang Mai gewählt wurde, gibt es noch keine Regierungsmehrheit. Je nachdem, mit welchem Ergebnis die aktuellen Koalitionsverhandlungen zu Ende gehen, könnte dies auch Auswirkungen auf das Wahlverhalten der nordrhein-westfälischen Delegierten in der kommenden Bundesversammlung haben.

Die Suche nach einem geeigneten Kandidaten wird bei SPD, CDU, FDP und den Grünen durch die neuen Mehrheitsverhältnisse im Düsseldorfer Landtag bestimmt werden, der bisher noch gar nicht zusammengetreten ist. Denn: Obwohl die Wahlfrauen und -männer in der Bundesversammlung bei der Stimmabgabe nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, halten sie sich doch in der Regel an die Wahlempfehlung ihrer jeweiligen Partei.

Am besten wäre also ein über den Parteien stehender Kandidat, der möglichst viele Stimmen aus allen demokratischen Parteien auf sich vereinen kann. Trotz aller Vorkehrungen, die das Grundgesetz für den Fall der Neuwahl eines Bundespräsidenten getroffen hat: Deutschland steht vor einer komplizierten Wahl.

Autor: Daniel Scheschkewitz
Redaktion: Kay-Alexander Scholz