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Politik

Kabinett billigt neue Regeln für Genmais-Verbot

2. November 2016

In Deutschland soll der Anbau von Genmais auch dann verboten werden können, wenn er in der EU zugelassen ist. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, der Rechtssicherheit schaffen soll.

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Genmais
Bild: picture-alliance/dpa

Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf kann die Aussaat von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf deutschen Äckern auch in Zukunft verhindert werden. Möglich macht dies eine Ausnahme-Regelung der EU. Die sogenannte "opt-out"-Klausel ermöglicht es den Mitgliedsstaaten, sich in bestimmten Bereichen nicht an gemeinsam vereinbarter Zusammenarbeit zu beteiligen. Im konkreten Fall bedeutet das: Obwohl der Anbau bestimmter Genmais-Sorten EU-weit erlaubt ist, kann Deutschland den Anbau landesweit oder regional verbieten.

Bundesländer können ausscheren

Der gebilligte Gesetzentwurf sieht vor, dass das Anbauverbot künftig gemeinsame Sache von Bund und Ländern sein soll. Nach langem Streit zwischen Bund und Ländern soll das Gesetz die Rollen regeln und Rechtssicherheit schaffen.

Grundsätzlich soll der Bund in Zukunft für nationale Anbauverbote zuständig sein. Die sechs fachlich beteiligten Ressorts - darunter die Ressorts Wirtschaft sowie Forschung und Umwelt - und die Mehrheit der Bundesländer müssen aber einverstanden sein. Darüber hinaus sollen auch Bundesländer in Eigenregie ein Verbot erlassen können. Den Bundesländern wird auch die Möglichkeit eingeräumt, die Aufhebung eines bundesweiten Verbots für das eigene Hoheitsgebiet zu beantragen, wenn aus ihrer Sicht keine zwingenden Gründe dafür mehr vorliegen.

Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) will, dass das Genmais-Verbot im kommenden Frühjahr in Kraft tritt. "Mit dem Gesetzentwurf stellen wir langfristig ein flächendeckendes Anbauverbot für grüne Gentechnik sicher", sagte er. Er rechne mit der noch benötigten Zustimmung des Parlaments.

Kritik am Gesetzentwurf

Umweltschützer und einige Länder kritisierten das geplante Vorhaben. Sie befürchten einen "Flickenteppich" von Ausnahmen in Deutschland, weil aus ihrer Sicht die Hürden für ein bundesweites Verbot zu hoch sind und einzelne Bundesländer ausscheren können. "Die Länder hatten immer ein eindeutiges, bundesweites Verbot gefordert, was die Bundesregierung liefert, bleibt voll dahinter zurück", sagte der Umweltminister von Schleswig-Holstein, Robert Habeck (Grüne). 

"Das ist ein Gentechnik-Ermöglichungsgesetz", kritisierte der Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Anton Hofreiter. Schmidt schaffe damit "Einfallstore" für Konzerne wie Monsanto, die auf gentechnisch verändertes Saatgut setzen.

Bisher werden in Deutschland keine gentechnisch veränderten Pflanzen zu kommerziellen Zwecken angebaut, werde für Tierfutter noch als Nahrungsmittel für Menschen. Der Handel damit ist allerdings nicht verboten, die Produkte müssen lediglich ausreichend gekennzeichnet sein.

Gegner von "Genfood" verweisen vor allem auf nicht geklärte gesundheitliche Risiken, monopolartige Stellungen der Agrarkonzerne und Gefahren für die Vielfalt der Arten.

rk/kle (rtrd, kna, dpa)