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Gesellschaft

Gesetzentwurf zum dritten Geschlecht "divers"

15. August 2018

Lange haben sie gewartet, bald ist es Realität: Dann können auch intersexuelle Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, ihre Identität ins Geburtenregister eintragen lassen.

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Symbolbild drittes Geschlecht
Bild: Colourbox

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der neben der Geschlechtsoption "männlich" und "weiblich" auch den Eintrag "divers" vorsieht. Die große Koalition setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um.

Darin wurde die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung umgesetzt sein.

"Ein Stück Würde und positive Identität"

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte dazu: "Es ist überfällig, dass wir das Personenstandsgesetz jetzt endlich modernisieren." Kein Mensch dürfe wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden. Mit dem zusätzlichen Eintrag "divers" werde Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlten, "ein Stück Würde und positive Identität gegeben".

Folgegesetz geplant

In einem nächsten Schritt geht es laut Barley darum, rasch weitere unzeitgemäße Regelungen sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen zu beseitigen. Laut Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) soll im Herbst das Verfahren zur Reform des Transsexuellengesetzes beginnen.

Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen seien "einfach nicht mehr zeitgemäß". Giffey machte deutlich, alle Menschen sollten ihre geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung selbstbestimmt und frei leben können. 

se/haz (kna, dpa, epd, afp)