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Kabinett regelt Arzneimittelmarkt neu

29. Juni 2010
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Das Bundeskabinett hat eine Neuordnung des Arzneimittelmarktes auf den Weg gebracht, durch das die gesetzlichen Krankenkassen pro Jahr um rund zwei Milliarden Euro entlastet werden sollen. Das Gesetz von Gesundheitsminister Philipp Rösler soll im Herbst im Bundestag verabschiedet werden und zum 1. Januar in Kraft treten. Zur Markteinführung muss ein Hersteller demnach künftig den Nutzen eines Medikaments nachweisen. Auf dieser Basis erstellt die Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen eine Nutzenbewertung. Innerhalb eines Jahres müssen das Unternehmen und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dann einen Preis für das Präparat aushandeln.