1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Kartellamt vor einem "sehr aktiven" Jahr

21. Dezember 2017

2018 soll ein heißes Jahr bei der Verfolgung von Kartellsündern werden, verspricht Amtschef Andreas Mundt. Eine weitere Herausforderung ist das Internet - die Behörde will Verbraucher im Netz wirkungsvoller schützen.

https://p.dw.com/p/2pmpn
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes
Andreas Mundt, Präsident des BundeskartellamtesBild: DW

Das Bundeskartellamt will 2018 mit erweiterten Befugnissen das Internet auf Wettbewerbsverstöße und Verbrauchernepp überprüfen. Angesichts zahlreicher Insiderhinweise und Durchsuchungsergebnisse aus dem ablaufenden Jahr rechne er 2018 mit einem "sehr aktiven Jahr" bei der Kartellverfolgung, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Deutschen Presse-Agentur.

2017 habe die Wettbewerbsbehörde rund 60 Millionen Euro Bußgeld gegen 16 Unternehmen und elf Manager verhängt - nur etwa halb so viel wie im Vorjahr. Wegen rechtswidriger Absprachen zahlen sollen etwa Hersteller von Industriebatterien, Hafenschlepper und Automobilzulieferer.

Wenn erst die Wurstlücke geschlossen ist …

Abgesehen von den turnusmäßigen Schwankungen im Aufkommen liege das vergleichsweise geringe Bußgeldvolumen auch an der sogenannten Wurstlücke, einer Gesetzeslücke, die es Unternehmen - darunter Wurstherstellern - erlaubt habe, Bußgeldern durch Umstrukturierung zu entgehen. "Wir haben deshalb die Kartellverfolgung deutlich einbremsen müssen, was sich bei den Bußgeldern niederschlägt", sagte Mundt. Mitte 2017 sei diese Lücke aber endlich durch eine Rechtsänderung geschlossen worden.

Das Kartellamt habe 2017 bei seinen Ermittlungen insgesamt 60 Unternehmen durchsucht. 37 sogenannte Bonusanträge auf Straffreiheit oder Straferlass seien von Insider-Informanten gestellt worden. Die gesammelten Informationen dürften 2018 zu zahlreichen Verfahren führen. Hinzu kommen Fusionsprüfungen. 2017 waren es laut Mundt etwa 1300 Prüfungen. Den Zusammenschluss der Konzerttickethändler CTS Eventim und Four Artists hatte die Aufsichtsbehörde untersagt.

Facebook im Fokus

Immer wichtiger für die Arbeit der Kartellbehörde werde das Internet, sagte Mundt. Im Vordergrund stehe dabei das Verfahren gegen das soziale Netzwerk Facebook wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. "Hier setzen wir uns das erste Mal grundsätzlich mit dem Zusammenhang zwischen Gratis-Diensten im Netz, persönlichen Daten und Marktmacht auseinander", so Mundt.

Die Wettbewerbsbehörde ist der Meinung, dass das weltgrößte Online-Netzwerk in Deutschland "unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt" und mit dem Facebook-Konto zusammenführt. Zu diesen Quellen gehören etwa der Messengerdienst WhatsApp oder die Videoplattform Instagram, aber auch Websites anderer Betreiber, die auf Facebooks Schnittstellen zugreifen.

In dem aktuellen Verwaltungsverfahren nimmt das Bundeskartellamt seit 2016 mögliche Datenschutzverletzungen von Facebook unter die Lupe. Eine Entscheidung wird nicht vor Frühsommer 2018 erwartet.

Facebook Tool - Transparenz über den Einfluss von Internet Research Agency
Im kommenden Jahr wird das Bundeskartellamt einen scharfen Blick auf die sozialen Netzwerke richten.Bild: picture alliance/NurPhoto/J. Arriens

Mit neuen Befugnissen für die Verbraucher

Bei der Kontrolle von Internetdiensten hat die Wettbewerbsbehörde zusätzliche Befugnisse bekommen. So gelten keine starren Umsatzgrenzen für die wettbewerbsrechtliche Prüfung von Übernahmen mehr. Diese hatten die Behörde bei der Kontrolle von Übernahmen junger Internet-Unternehmen mit noch wenig Umsatz aber hohem Wert blockiert.

Beim Verdacht auf Verbrauchernepp darf das Bundeskartellamt seit den Rechtsänderungen von 2017 ganze Sektoren untersuchen. Dazu laufen bereits zwei Untersuchungen - eine gegen die großen Verbraucherportale, die immer wieder verdächtigt werden, bestimmte Anbieter zu bevorzugen.

Die zweite Untersuchung befasst sich mit Smart-Fernsehern, die von Verbraucherschützer kritisch gesehen werden, weil sie zahlreiche Daten sammeln können. "Das sind zwei Beispiele, bei denen klassischer Verbraucherschutz an seine Grenzen stößt", sagte Mundt. "Hier ist die Unterstützung durch eine Behörde mit ihren größeren Befugnissen sehr hilfreich."

 

dk/kd (dpa)