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Neus katholisches Dienstrecht

Klaus Krämer26. November 2014

Die katholische Kirche will bis April klären, welche Verfehlungen kirchlicher Mitarbeiter künftig zu Entlassungen führen sollen. Spekuliert wird über eine Lockerung bei den sogenannten Loyalitätspflichten.

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Symbolbild Katholische Kirche
Bild: imago/Christian Ohde

Der Ständige Rat der Bischofskonferenz, dem die 27 Diözesanbischöfe angehören, habe die bischöfliche Arbeitsgruppe unter Leitung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki beauftragt, spätestens bis zum 27. April einen Formulierungsvorschlag zu unterbreiten, teilte die katholische Deutsche Bischofskonferenz in Bonn mit.

Der Ständige Rat befasste sich bei einer zweitägigen Sitzung am Montag und Dienstag in Würzburg-Himmelpforten auch mit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht. Danach haben die Kirchen das Recht, ihre Mitarbeiter in deren Lebensführung auf eine kirchliche Sittenlehre zu verpflichten. Im konkreten Fall hob das höchste deutsche Gericht ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf, das die Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus nach dessen Wiederheirat für unwirksam erklärt hatte. Die katholische Kirche lehnt die Wiederheirat Geschiedener offiziell ab und verweigert diesen Menschen den Empfang der Sakramente. In dem höchstrichterlichen Beschluss sehen die Bischöfe eine Bekräftigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts.

Größerer Ermessensspielraum?

Die Bischöfe hielten an der Absicht fest, dass die Grundordnung des kirchlichen Dienstes auch im Hinblick auf die Loyalitätserwartungen überarbeitet wird. Ob über die ohnehin geplanten Änderungen hinausgehende Anpassungen geboten seien, lasse sich erst nach einer gründlichen Prüfung der Verfassungsgerichtsentscheidung beantworten, hieß es.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte einige Tage vor der Sitzung berichtet, eine Arbeitsgruppe habe Novellierungsvorschlage unterbreitet, mit denen Art und Umfang der verpflichtenden Loyalität kirchlicher Mitarbeiter verringert werden sollen. Verfehlungen gegen die Glaubens- und Sittenlehre der Kirche soll demnach künftig "mit mehr Augenmaß" begegnet werden. Zu diesem Zweck werde der Ermessensspielraum des Dienstgebers bei der Verhängung von Sanktionen erheblich erweitert.

Mit rund einer halben Million Mitarbeitern vor allem im Bereich der Caritas gehört die katholische Kirche zu den größten nichtstaatlichen Arbeitgebern in Deutschland.

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kk/sd (epd, FAZ)