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Für Kriminelle - Grenze zu

11. Februar 2010

Immer wieder ist es in Bosnien oder Kroatien verurteilten Straftätern gelungen, ihrer Haft zu entgehen, indem sie sich einfach ins Nachbarland absetzten. Ein bilaterales Abkommen schließt nun dieses Schlupfloch.

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Staatsflagge von Kroatien (li. oben) und Bosnien-Herzegowina (re. unten) auf hellblauem Hintergrund. Symbolbild (Foto: DW)
Bilaterales Justizabkommen schließt Gesetzeslücke für flüchtige StraftäterBild: DW

Kroatien und Bosnien haben das Abkommen über bilaterale strafrechtliche Zusammenarbeit geändert. Dadurch können sich verurteilte Straftäter mit doppelter Staatsbürgerschaft der Strafverfolgung nicht mehr durch Flucht ins Nachbarland entziehen. Aus Bosnien-Herzegowina sind nach rechtskräftigen Verurteilungen 282 Personen geflohen, davon befinden sich 100 in Serbien, 110 in Kroatien, 13 in Montenegro und bei 56 Verurteilten ist ihr Aufenthaltsort unbekannt. Umgekehrt haben 50 in Kroatien rechtskräftig verurteilte Straftäter Zuflucht in Bosnien gefunden.

Freiwilligkeitsprinzip gestrichen

Ein Häftling, dessen Silouette zu sehen ist, steht in einem dunkeln Raum vor einem vergitterten Fenster (Foto: dpa)
Straftäter kommen künftig garantiert hinter Gitter - egal woBild: Picture-Alliance /dpa

Das sind zu viele, finden die Regierungen in Zagreb und Sarajewo. Deshalb haben beide Länder vereinbart, das Abkommen über strafrechtliche Zusammenarbeit zu ändern. Vor allem sei eine Bestimmung geändert worden, dass eine Haftstrafe, die das Gericht eines der Länder ausgesprochen hat nicht in dem anderen verbüßt werden könne ohne die Zustimmung des Straftäters, sagte Bosniens Justizminister Barisa Colak der Deutschen Welle.

"Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass diese Bestimmung nicht gut war. Das war eher ein Privileg für den Verurteilten, der in den Nachbarstaat gehen konnte, dessen Staatsbürgerschaft er hatte. Es reichte auch schon nur dort gemeldet zu sein. Dann hing es einzig von seinem Willen ab, ob er die Haftstrafe verbüßt. Nun ist dieser Punkt gestrichen. Jeder Straftäter mit doppelter Staatsbürgerschaft muss jetzt die Strafe verbüßen", so Minister Colak.

Die Änderung des Abkommens über bilaterale strafrechtliche Zusammenarbeit bezieht sich nur auf Personen, die rechtkräftig verurteilt sind. Justizminister Colak behauptet, dass durch diese Änderungen der Missbrauch der doppelten Staatsbürgerschaft und des doppelten Wohnsitzes unterbunden werde: "Niemand, der in dem einen oder anderen Staat verurteilt wurde, wird mehr die Möglichkeit haben, dem Verbüßen der Haftstrafe zu entkommen. Diese Person wird vielmehr ihre Haftstrafe in dem Land verbüßen, wo sie sich aufhält oder verurteilt wurde", erklärt der bosnische Justizminister.

Prominente Beispiele

Der kroastische Politiker und verurteilte Kriegsverbrecher Branimir Glavaš jubelt mit erhobenen Armen nach seiner Haftentlassung in Sarajewo im Mai 2009
Im Mai 2009 konnte Branimir Glavaš nach seiner Haftentlassung in Sarajewo noch jubelnBild: picture-alliance/ dpa

Zahlreiche bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Leben oder der Politik sind unter den Justizflüchtlingen aus Kroatien, die in Bosnien Unterschlupf gefunden haben. Zum Beispiel der verurteilte Kriegsverbrecher und Politiker Branimir Glavaš oder der wegen Bestechung verurteile Arzt Ognjen Simić. Umgekehrt ist Ante Jelavić, das ehemalige Mitglied der dreiköpfigen Staatspräsidentschaft von Bosnien und Herzegowina, aus Bosnien nach Kroatien geflohen. Jelavić wurde wegen der Unterschlagung von Geldern der Herzegowinischen Bank in Bosnien zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Zuflucht fand in kroatien auch der ehemalige Direktor der bosnischen Rentenversicherungsanstalt Ivan Bender, der wegen Unterschlagung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Bosnien wird Ende Februar auch mit Serbien ein solches Abkommen schießen.

Autoren: Samir Huseinovic / Mirjana Dikic

Redaktion: Fabian Schmidt