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Politik

Kein Haftbefehl wegen Terrorverdacht

4. November 2016

Die Beweislage gegen den in Berlin festgenommenen mutmaßlichen islamischen Terroristen reicht wohl nicht aus. Der Bundesgerichtshof folgte nicht den Argumenten der Bundesanwaltschaft. Der Mann bleibt dennoch in U-Haft.

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Deutschland BGH Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den beantragten Haftbefehl wegen Terrorverdachts gegen den in Berlin gefassten mutmaßlichen IS-Mann verweigert. Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte entsprechende Angaben des Anwalts des 27-Jährigen. Der Mann bleibe aber auf Grund eines Haftbefehls wegen Urkundenfälschung in Untersuchungshaft. Zuvor hatte Pflichtverteidiger Jonathan Burmeister gegenüber "Spiegel Online" die Haftgründe als vorgeschoben bezeichnet. Gegenüber dem Internet-Portal sprach er von einem skandalösen Vorgehen gegen seinen Mandanten.

Haftbefehl wegen Urkundenfälschung

Die Bundesanwaltschaft habe dem BGH "nur wenige Indizien vorgelegt, die den Richter offenkundig nicht überzeugt haben", sagte Burmeister "Spiegel Online" weiter. Sein Mandant habe umfassend ausgesagt und alle Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe gestanden, einen falschen Pass benutzt zu haben. Seine Papiere seien in der syrischen Großstadt Aleppo verbrannt. Die Polizei fuhr den Verdächtigten laut Anwalt dann am späten Donnerstagabend zum Amtsgericht Karlsruhe. Dort sei ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung erlassen worden. 

Die Bundesanwaltschaft verdächtigt den Festgenommenen, Mitglied der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) zu sein. Er war am Mittwochabend in der Hauptstadt in Polizeigewahrsam genommen worden. Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte er Kontakt zu einem Mittelsmann in Syrien. Von diesem soll er "die Erlaubnis erhalten haben, zeitnah einen Anschlag auf Menschen in Deutschland zu planen", wie die Generalbundesanwalt am Donnerstag erklärte.

se/sti (dpa, spiegel online)