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Kein Kleidergeld für Hartz-IV-Kinder

23. März 2010

Kinder haben keinen Anspruch auf einen Hartz-IV-Zuschlag für Kleidung. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden und damit die Klage einer Familie zurückgewiesen.

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Gebäude des Bundessozialgerichtes (Foto: dpa)
Hier landen viele Klagen von Hartz-IV-Empfängern: das Bundessozialgericht in KasselBild: picture-alliance/ dpa

Aus Sicht der Betroffenen klingen die Worte der Richter hart: Dass Kinder wachsen, sei völlig normal. Deshalb wies – auf diese kurze Formel gebracht - das Bundessozialgericht die Klage am Dienstag (23.03.2010) ab. Aber natürlich fällt das Urteil differenzierter aus.

Im konkreten Fall hatte eine Familie aus dem Kreis Recklinghausen im Jahr 2006 im Rahmen von Hartz-IV für zwei ihrer drei Kinder ein zusätzliches Kleidergeld beantragt: Die damals drei und vier Jahre alten Kinder seien so schnell gewachsen, dass sie einen kompletten Satz Winterkleidung wie Schuhe, Handschuhe oder eine Winterjacke benötigten. Die Winterkleidung sollte laut den Klägern als Erstausstattung gewertet werden. Eine solche Ausstattung können laut dem Gesetz zum Beispiel schwangere Frauen verlangen.

Jugendlicher vor Hochhaussilhouette
Erwachsenwerden in Deutschland ist teuer -vor allem für Kleidung wird viel Geld benötigtBild: dpa

Anwalt pocht auf Gleichheitsgrundsatz

Diese Regelung müsse auch bei einem wachstumsbedingten Bedarf gelten, argumentierte der Anwalt der Familie, Peter Frings. Er wies zudem darauf hin, dass auch Kinder von Sozialhilfeempfängern solch einen Sonderbedarf einfordern könnten. Wenn Kinder von Hartz-IV-Beziehern dies nicht ebenfalls beanspruchen könnten, werde der Gleichheitsgrundsatz verletzt, argumentierte der Anwalt der Familie.

Das höchste Sozialgericht folgte dieser Argumentation aber nicht und wies die Klage jetzt in letzter Instanz ab. Das Ersetzen von Kinderkleidung gehöre schließlich zum "regelmäßigen Bedarf", der nicht einmalig, sondern laufend anfalle. Das Wachstum von Kindern stelle deshalb keine besondere Härte dar.

Hoffnung auf Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteil

Kindergartenkinder (Archivfoto: ap)
Hartz-IV-Leistungen für Kinder sollen neu berechnet werdenBild: AP

Allerdings gibt es langfristig noch Hoffnung für Kinder aus Hartz-IV-Familien. Auch das Bundessozialgericht wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht im Februar die Berechnung der Hartz-IV-Leistungen für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Leistungssätze –insbesondere für Kinder- müssen neu berechnet werden. Dem Gesetzgeber gab das Verfassungsgericht allerdings bis Ende dieses Jahres Zeit für die Neuberechnung der Sätze. Dann ist damit zu rechnen, dass Kinder von Hartz-IV-Beziehern besser gestellt werden.

Gericht bewilligt Zuschüsse für Schulausflüge

"Kinderfreundlicher" fiel ein weiteres Urteil aus, das das Bundessozialgericht ebenfalls an diesem Dienstag (23.03.2010) verkündete. Danach können Kinder von Hartz-IV-Empfängern auch Tagesausflüge der Schule bezahlt bekommen, wenn diese der Vorbereitung einer Klassenfahrt dienen. Damit bekam ein Schüler aus Bochum Recht, dem die Kostenübernahme für zwei Tagesausflüge vor einer Ski-Freizeit nicht bewilligt worden war.

Autor: Walter Lausch (dpa, apn, afp )

Redaktion: Martin Schrader