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Kein Nachzug für syrische Familien?

6. November 2015

Thomas de Maizière sorgt für Verwirrung. Syrische Flüchtlinge sollen den Anspruch verlieren, ihre Familien nachzuholen, so der Bundesinnenminister. Der Koalitionspartner SPD ist irritiert. De Maizière rudert zurück.

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Syrische Flüchtlingsfamilie in Leipzig (foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/H. Schmidt

Die Ansage kam völlig überraschend. Am Rande eines Besuches in der albanischen Hauptstadt Tirana sagte Innenminister Thomas de Maizière dem Deutschlandradio, Flüchtlinge aus Syrien sollten künftig einen schlechteren Schutzstatus erhalten. Damit wäre ihnen auch kein Familiennachzug mehr erlaubt. "Andere Staaten geben in solchen Lagen auch nur eine Sicherheit für einen Aufenthalt für eine begrenzte Zeit", sagte de Maizière. "Und das werden wir in Zukunft mit den Syrern auch tun, indem wir ihnen sagen: Ihr bekommt Schutz, aber den sogenannten subsidiären Schutz - das heißt zeitlich begrenzt und ohne Familiennachzug."

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" hatte als erstes über die Pläne berichtet. Das Blatt zitierte einen Sprecher des Innenressorts mit den Worten: "Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird angewiesen, ab sofort Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien nur subsidiären Schutz zu gewähren."

De Mazière rudert zurück

Nur wenige Stunden nach de Maizères Ankündigung versuchte sein Ministerium den Vorstoß wieder einzufangen. Eine entsprechende Änderung der Entscheidungspraxis des BAMF sei noch nicht erfolgt, teilte das Bundesinnenministerium mit. "Damit bleibt es bei der bisherigen Praxis. Alle Änderungen werden zuvor in der Koalition besprochen."

Auch de Maizière ruderte schließlich zurück. Eine solche Änderung sei geplant gewesen, sagte der Minister nach seiner Rückkehr nach Berlin. Tatsächlich hatte sein Ministerium bereits das zuständige Bundesamt angewiesen, die Entscheidungspraxis entsprechend anzupassen. Aber angesichts der jüngsten Koalitionseinigung gebe es nun noch Gesprächsbedarf, sagte de Maizière. "Und deswegen bleibt es jetzt so wie es ist, bis es eine neue Entscheidung gibt."

Wut beim Koalitionspartner SPD

Der Koalitionspartner reagierte irritiert. Das sei "nicht abgesprochen gewesen und nicht Gegenstand der Koalitionsvereinbarung", erklärt ein Sprecher von SPD-Chef und Vizekanzler Sigmar Gabriel. Auch SPD-Vize Ralf Stegner schimpfte: "Das entspricht nicht den Vereinbarungen", sagte er der "Passauer Neuen Presse". Versuche, die Vereinbarungen der Koalition nachträglich zu verschärfen, "werden nicht aufgehen".

Am Donnerstag hatten sich die Parteivorsitzenden der schwarz-roten Koalition unter anderem darauf geeinigt, den Familiennachzug bei Flüchtlingen mit "subsidiärem" Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Subsidiärer Schutz gilt für Personen, die nicht im Sinne der Genfer Konvention als Flüchtlinge anerkannt sind, denen aber dennoch Schutz gewährt wird, weil ihnen sonst etwa die Todesstrafe oder Folter drohen. Flüchtlinge aus Syrien erhalten bisher in fast allen Fällen "primären Schutz" - zumeist eine Rechtsstellung als Flüchtling nach dem Asylverfahrensgesetz und damit das Recht auf einen Aufenthalt für zunächst drei Jahre sowie auf Nachzug von Angehörigen.

Syrer größte Flüchtlingsgruppe

Syrer sind die mit Abstand größte Flüchtlingsgruppe in Deutschland. Von Anfang Januar bis Ende Oktober wurden bundesweit fast 244.000 syrische Asylbewerber registriert, allein im Oktober waren es 88.640. Syrer werden bislang fast ausschließlich als Flüchtlinge anerkannt und bekommen eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Für sie gilt sogar ein vereinfachtes Asylverfahren.

Die Koalitionseinigung zum eingeschränkten Familiennachzug hatte schon vor Bekanntwerden dieses neuen Details für Kritik gesorgt, bei der Opposition von Linkspartei und Grünen, aber auch bei Flüchtlingshelfern. So betonte etwa auch der Deutsche Caritasverband: "Menschen, die auf nicht absehbare Zeit in ihr Herkunftsland zurückkehren können, müssen die Chance haben, hier gemeinsam mit ihrer Familie ein neues Leben aufzubauen."

cr/SC/kle (dpa, KNA, afp, epd, FAZ)