Keine Bedenken gegen Abgeordnetenpauschale
2. Oktober 2008Anzeige
Der Bundesfinanzhof sieht keine grundlegenden Bedenken gegen die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestags-Abgeordneten. Mit drei am Donnerstag in München bekanntgegebenen Urteilen wies das oberste deutsche Steuergericht deshalb die Klagen mehrerer Steuerzahler ab. Die Kläger sahen durch die steuerfreie
Abgeordnetenpauschale von jährlich rund 45 000 Euro den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Sie hatten für sich eine ähnlich hohe Steuerbefreiung gefordert. In den meisten Bundesländern gibt es ähnliche steuerfreie Kostenpauschalen für die Landtagsabgeordneten. Diese Pauschale, die etwa ein Drittel der Einkünfte der
Volksvertreter ausmacht, soll ihnen zur Finanzierung ihrer Kosten - beispielsweise für ihr Wahlkreisbüro - dienen.