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Politik

Keine Polizeiausbildung für Islamisten

10. November 2016

Wer im Internet islamistisches Gedankengut verbreitet, hat keinen Anspruch darauf Bundespolizist zu werden. Ein deutsches Gericht lehnte den Antrag eines Mannes ab, der damit seine Ausbildung erzwingen wollte.

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Bundespolizei am Flughafen von München Bayern Bewaffnet
Bild: picture-alliance/dpa/M.Balk

Ein Polizeianwärter müsse sich "jederzeit durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen" und für deren Erhalt eintreten, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in Rheinland-Pfalz in seinem veröffentlichten Beschluss. Damit scheiterte der Eilantrag eines jungen Manns, der seine Ausbildung zum Beamten der Bundespolizei auf diesem Weg erstreiten wollte.

Berechtigte Zweifel an Verfassungstreue

Das Gericht wies seine Klage ab, weil der Mann ein islamistisches Video und entsprechende Dokumente unter seinem Profil in ein soziales Internetnetzwerk eingestellt hatte. Das Video enthielt eine Passage, wonach es eine größere Sünde sei, nicht zu beten, als einen Menschen zu töten. Die Bundespolizeiakademie lehnte deshalb seine Einstellung ab.

Zu Recht, befanden die Koblenzer Richter. Laut Urteil muss ein Beamter "jeden Schein der Identifikation mit einem dem freiheitlichen Rechtsstaat zuwiderlaufenden Gedankengut vermeiden". Bei dem Kläger bestünden berechtigte Zweifel an dessen Verfassungstreue, weil er das Video ins Internet eingestellt und sich von dessen Inhalten nicht distanziert habe.   

bri/sti (dpa,afp)