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Kenia verlässt Weltstrafgericht

5. September 2013

Kurz vor Prozessen gegen Kenias ranghöchste Politiker tritt das afrikanische Land aus dem Internationalen Strafgerichtshof aus. Die Verfahren gegen sie werden trotzdem weitergehen.

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Kenias Präsident Kenyatta (r) und sein Vize Ruto (Foto: picture-alliance/dpa)
Bild: picture alliance/dpa

Im Parlament in der kenianischen Hauptstadt Nairobi stimmte einen Mehrheit der Abgeordneten dafür, das Statut des Internationalen Strafgerichtshof IStGH in Den Haag aufzukündigen und aus dem Gremium auszusteigen. Der IStGH ist rechtlich eine internationale Organisation, seinem Statut sind 122 Staaten beigetreten. Aufgabe des Strafgerichtshofes ist es, in Fällen von Völkermord, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen tätig zu werden, wenn diese Taten in den betroffenen Staaten nicht geahndet werden oder werden können.

Kenia: Kenyatta wird neuer Präsident

In der kommenden Woche soll vor dem Gerichtshof ein Prozess gegen kenianischen Vizepräsidenten William Ruto beginnen (Artikelbild links neben Präsident Kenyatta), von November an soll sich dann auch der Staatschef des ostafrikanischen Landes, Uhuru Kenyatta, verantworten. Beiden Spitzenpolitikern wird Mord, Verfolgung, Vergewaltigung und Vertreibung im Zusammenhang mit der Gewaltwelle nach der Präsidentenwahl 2007 vorgeworfen.

Bei den ethnisch gefärbten Unruhen waren mehr als 1200 Menschen getötet worden, Hunderttausende wurden vertrieben. Nach der Wahl hatte die Opposition der Regierung massive Manipulationen zugunsten von Amtsinhaber Mwai Kibaki vorgeworfen. Der blutige Konflikt konnte erst durch die Bildung einer "großen Koalition" beigelegt werden: Kibakis Gegenkandidat Raila Odinga wurde Ministerpräsident. Ruto und Kenyatta sollen zu den Gewalttaten aufgehetzt haben. Sie bestreiten die Vorwürfe.

Präsident Kenyatta und sein Vize wurden im Frühjahr 2013 in ihre Ämter gewählt, die Vorwürfe des IStGH waren da schon bekannt. Kenyatta hatte im Wahlkampf erklärt, er werde sich dem Verfahren stellen.

"Ich werde meinen Namen reinwaschen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Regierungsgeschäfte weiterlaufen", hatte der Sohn von Staatsgründer Kenyatta betont.

Völkerrechtler Christian Tomuschat zur Entscheidung Kenias

Ein Austritt Kenias aus dem Statut des IStGH habe keinen Einfluss auf die beiden Verfahren, erklärte Strafgerichtshofs-Sprecher Fadi El Abdallah. Sie haben formal schon begonnen. Bis der Austritt Kenias aus dem Vertrag rechtskräftig wird, vergeht nach Einschätzung von Juristen mindestens ein Jahr. Das Gericht steht unter afrikanischen Politikern in der Kritik, weil bisher ausschließlich Afrikaner angeklagt wurden.

wl/re (dpa, afp,rtr,epd)