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Politik

Kinderehen im Visier von Minister Maas

28. Oktober 2016

Solche Ehen sollen nach den Plänen des Bundesjustizministers künftig von Gerichten aufgelöst werden können - wenn das Wohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet ist. CDU und CSU wollen noch strengere Regelungen.

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Kinderehe in Gaza: Die 14-jährige Tamara ist mit dem 15 Jahre alten Ahmed verheirate
Kinderehe in Gaza: Die 14-jährige Tamara ist mit dem 15 Jahre alten Ahmed verheiratet. Rechts Tamaras Vater Bild: picture alliance/AP Photo/A. Hana

Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Justizressorts. Bislang zählt bei der Beurteilung allein die Frage, ob eine Ehe ohne Zwang zustande kam. Die Debatte um Kinderehen war durch den Flüchtlingszuzug entbrannt.

Die meisten Kinderehen bei Syrern

Das Ausländerzentralregister verzeichnete im Juli nach Angaben des Bundesinnenministeriums 1475 verheiratete Jugendliche in Deutschland - 361 davon waren jünger als 14 Jahre, 120 waren 14 oder 15 Jahre alt. Demnach handelt es sich bei den meisten minderjährig Verheirateten um Syrer - hier waren 664 Fälle bekannt. Weitere Herkunftsstaaten waren Afghanistan (157 Fälle), der Irak (100 Fälle) und Bulgarien (65 Fälle). Unter den minderjährig Verheirateten waren mit 1152 deutlich mehr Mädchen als Jungen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (Foto: picture-alliance/dpa/J. Carstensen)
Bundesjustizminister Heiko MaasBild: picture-alliance/dpa/J. Carstensen

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will mit seinem Vorhaben dem "Spiegel"-Bericht zufolge auch erreichen, dass künftig über Kinderehen schneller entschieden wird. Die Anhörung über die Frage, ob eine Ehe aufgelöst wird, solle dem Gesetzentwurf zufolge spätestens nach einem Monat erfolgen. Demnach könnten sowohl die Jugendämter als auch die Eheleute das Verfahren beantragen.

Das Bundesjustizministerium wollte den "Spiegel"-Bericht nicht bestätigen. Eine Sprecherin verwies auf die im September zum Thema Kinderehen eingerichtete Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die bis Ende des Jahres "konkrete Ergebnisse" zum rechtlichen Umgang mit Kinderehen sowie Informationen über das Ausmaß des Problems vorlegen soll.

Deutsche Regelung: Ein Partner muss volljährig sein 

In Deutschland sollen Ehen nach derzeitiger Rechtslage nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Partner volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt ist. Komplizierter ist die Rechtslage beim Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen. Bisher werden Kinderehen in der Bundesrepublik nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen, die mit 14-Jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die Gerichte einen Ermessensspielraum. Maas will die Kriterien dafür dem "Spiegel" zufolge nun verschärfen. Die Befreiung solle nur erteilt werden, "wenn die beabsichtigte Ehe das Wohl des Antragstellers nicht beeinträchtigt", heißt es demnach in dem Gesetzesentwurf.

CDU und CSU geht das nicht weit genug. Sie will Menschen unter 18 Jahren grundsätzlich verbieten zu heiraten. "Im Sinne der Klarheit unserer Rechtsordnung sollten wir ganz konsequent dafür sorgen, dass in unserem Land keinerlei Ehen mit Minderjährigen mehr geschlossen werden können, auch nicht in Ausnahmefällen", sagte Günter Krings (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, dem "Spiegel".

sti/uh (afp, epd)