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Politik

Kinderpornografie: Ermittler maximal stärken

8. März 2019

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung fordert mehr Befugnisse für Ermittler in Fällen von Kinderpornografie. "Im Moment ist das Netz ein Paradies für Pädokriminelle", sagt er. Das müsse sich ändern.

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Schlag gegen Kinderpornografie-Plattform Elysium
Bild: picture-alliance/dpa/A. Dedert

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, fordert nach dem Urteil gegen die Betreiber der Kinderpornografie-Plattform "Elysium" mehr Befugnisse für deutsche Ermittler. Es könne nicht sein, dass Fahnder in den USA und in Australien solche Plattformen "knacken" und deutsche Strafverfolger dies nicht dürften, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Rörig sieht nun "die Innen- und Justizminister in der Pflicht". Sie müssten die Ermittler "maximal stärken", sagte Rörig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Rechtliche Hürden

Ein Schritt nach vorne wäre die erlaubte Nutzung täuschend echt wirkender, aber computergenerierter Missbrauchsbilder, um Kunden und Betreiber von Kinderporno-Portalen im versteckten Teil des Internets, dem Darknet, aufzuspüren, so der Experte. "Ich hoffe, dass dies bald gesetzlich möglich sein wird." Noch scheitert ein solches Ködern von Pädophilen an rechtlichen Hürden.

Deutschland Missbrauchsbeauftragte des Bundes Johannes-Wilhelm Rörig
Johannes-Wilhelm Rörig, Missbrauchsbeauftragter der BundesregierungBild: picture-alliance/dpa/M. Hanschke

Auch die Vorratsdatenspeicherung sowie gesetzliche Meldepflichten für Internet-Provider hält der Missbrauchsbeauftragte für zwingend notwendig. Der Handel mit Kinderpornografie müsse "dringend trockengelegt werden, sonst werden immer mehr und immer jüngere Kinder zu Opfern immer brutalerer Darstellungen", sagte Rörig. "Das können wir als Rechtsstaat nicht weiter dulden." Täter dürften sich im Netz nicht mehr sicher fühlen.

Ein außergewöhnliches Verfahren

Das Landgericht Limburg hatte vier Betreiber der Kinderporno-Plattform "Elysium" zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie waren unter anderem wegen Verbreitung, Erwerbs, Erstellung und Besitzes kinderpornografischer Schriften angeklagt. Das Kinderporno-Portal aus Hessen hatte weltweit Zehntausende Mitglieder. Im Jahr 2017 flogen die kriminellen Aktivitäten auf.

Der Vorsitzende Richter sprach von einem "außergewöhnlichen" Verfahren mit einem "beachtlichen Umfang". Nach Überzeugung des Gerichts hatten sich die vier Angeklagten zwischen Juli 2015 und Ende 2016 zunächst an der Internetplattform "The Giftbox Exchange" (TGE) beteiligt. Als diese aufflog, rief ein 59 Jahre alter Angeklagter aus Baden-Württemberg "Elysium" ins Leben. Ein 41-Jähriger stellte demnach seine Werkstatt als Standort für den Server zur Verfügung. Zwei weitere Angeklagte betreuten Chats.

"Elysium" war etwa ein halbes Jahr online und hatte bei seiner Abschaltung im Juni 2017 mehr als 111.000 Nutzerkonten weltweit.

pgr/gri (kna, afp, dpa)