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Kino.to-Chef muss lange ins Gefängnis

14. Juni 2012

Der Gründer und Chef des illegalen Internetfilmportals Kino.to. ist wegen Verletzung des Urheberrechts zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Entscheidung basiert auf einem "Justiz-Deal".

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Der angeklagte Gründer des illegalen Filmportals Kino.to, Dirk B., wird in den Gerichtssaal geführt (Foto: dpa)
Urteil im Prozess gegen Kino.to-Gründer erwartetBild: picture-alliance/dpa

Nach dem Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig muss der 39-jährige Dirk B. zudem bis zu 3,7 Millionen Euro abführen, die er über seine spanische Firma mit Werbung bei Kino.to verdient hat, an die Staatskasse abführen.

Im Rahmen einer Absprache der Prozessbeteiligten zum zügigen Abschluss des Verfahrens hatte der Kino.to.-Chef den Vorwurf der Staatsanwaltschaft eingeräumt, mit dem Online-Portal Urheberrechtsverletzungen gegangen zu haben. Der gelernte Fußbodenleger hatte erklärt, er bedauere die von ihm begangenen Urheberrechtsverstöße und erkenne an, dass der Betrieb von Kino.to. strafbar war. Die Strafe von vier Jahren und sechs Monaten Haft bewegt sich im Rahmen dieses "Justiz-Deals". Sie entspricht dem Antrag von B.s Verteidiger.

Vier Millionen Nutzer

Über Kino.to. waren bis zur Sperrung des Portals durch die Behörden im Juni 2011 rund 135.000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen im Internet abrufbar. Die auf den Seiten geschaltete Werbung führte die Nutzer häufig auf Abzockseiten und in Abofallen. In Hochzeiten klickten täglich bis zu vier Millionen Nutzer die Links auf Kino.to. an. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei Kino.to. "um die denkbar schwerste Urheberrechtsverletzung, die wir bisher in Deutschland hatten".

Mit der Verurteilung von B. geht eine Serie von Prozessen gegen die Betreiber und Mitarbeiter des stillgelegten Portals zu Ende. Fünf Mitarbeiter sind vor B. bereits verurteilt worden.

wl/fab (dpa, afp, dapd, rtr)