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Klage gegen WhatsApp

30. Januar 2017

Deutsche Verbraucherschützer ziehen in ihrem Streit mit WhatsApp nun vor Gericht. Der Instant-Messaging-Dienst sammele widerrechtlich Daten und gebe sie an Facebook weiter.

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WhatsApp Facebook
Bild: picture alliance/dpa/P.Pleul

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat vor dem Landgericht Berlin Klage gegen WhatsApp eingereicht. Es geht um die angekündigte Weitergabe der Telefonnummern von Nutzern an Facebook, den Mutterkonzern von WhatsApp.

WhatsApp hatte im August 2016 seine Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen geändert. Auf dieser Basis sammele und speichere das Unternehmen von Verbrauchern teils widerrechtlich Daten und gebe diese an Facebook weiter, erklärten die Verbraucherschützer.

Facebook hatte im vergangenen November nach dem Einschreiten von Datenschützern und einer Abmahnung durch den VZBV die Weitergabe und Nutzung von Daten europäischer WhatsApp-Nutzer an den Mutterkonzern ausgesetzt.

Der vorläufige Stopp solle Behördenvertretern die Möglichkeit geben, ihre Sorgen vorzubringen - und Facebook die Zeit, diese abzuwägen, erklärte damals das weltgrößte Online-Netzwerk.

Telefonnummern für Facebook

WhatsApp hat nach eigenen Angaben über eine Milliarde Nutzer. Ende August hatte der Dienst angekündigt, künftig die Telefonnummern seiner Nutzer an Facebook weiterzugegeben.

Außerdem sollen mit Facebook Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. Dadurch solle Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es.

Der VZBV betonte, die Weitergabe der Daten geschehe unabhängig davon, ob die Anwender einen Facebook-Account haben oder nicht. Besonders kritisch sei, dass auch Nummern von Verbrauchern, die lediglich im Telefonbuch der WhatsApp-Kunden gespeichert sind, an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe gingen.

Forderungen

Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer nun zum einen erreichen, dass die weitergeleiteten Daten gelöscht werden. WhatsApp solle außerdem unterlassen, insgesamt acht beanstandete Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie gegenüber den Nutzern zu verwenden.

Beispielsweise behalte sich WhatsApp das Recht vor, seinen Nutzern ohne deren Einwilligung auch Werbematerial aus der Facebook-Unternehmensgruppe zukommen zu lassen.

"Facebook hat im Jahr 2014 öffentlichkeitswirksam erklärt, die Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten nicht auszutauschen", erklärte Carola Elbrecht, Rechtsreferentin beim VZBV. Darauf hätten viele Verbraucher vertraut. "Dieses Versprechen hat nicht lange gehalten."

Zudem bleiben Zweifel an der Datensicherheit. Seit April 2016 verschlüsselt Whatsapp nach eigenen Angaben die Kommunikation seiner User. Anfang 2017 berichtete jedoch ein Forscher, diese Verschlüsselung könne ohne Wissen der Nutzer umgangen werden.

bea/hb (dpa)