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Knapp drei Jahre Haft für PKK-Funktionär

21. Juli 2017

Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilte den türkischen Staatsbürger wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Er hatte nach Ansicht der Richter Geld gesammelt und Propagandaveranstaltungen organisiert.

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Landgericht Rottweil Strafprozessordnung Strafgesetzbuch
Bild: picture-alliance/dpa/P. Seeger

Zwei Jahre und neun Monate muss der 37-Jährige wegen seiner Aktivitäten für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK ins Gefängnis. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts sah es als erwiesen an, dass der türkische Staatsangehörige unter dem Decknamen "Siyar" zwischen März 2013 und Ende August 2014 unter anderem in den Regionen Darmstadt, Berlin und München für die PKK Spenden sammelte und Propagandaveranstaltungen organisierte.

"Terror nicht mit Terror rechtfertigen"

Der Vorsitzende Richter Norbert Sakuth hob in der Urteilsbegründung besonders hervor, dass "die Türkei die Rechte der Kurden missachtet" und die Pressefreiheit und die Freiheit der Justiz im Land "stark eingeschränkt" seien. Der Senat habe daher "bezüglich des Verhaltens des türkischen Staates sehr genau hingesehen", da eine terroristische Vereinigung nur beurteilt werden könne, "wenn man auch das Umfeld beleuchtet". Man könne jedoch "Terror nicht mit Terror rechtfertigen", bekräftigte der Richter.

Zugunsten des 37-jährigen Mannes berücksichtigte das Gericht, dass er in Deutschland bislang nicht vorbestraft sei, er die "Vertreibung aus seiner Heimat erleben musste" und bereits dreieinhalb Jahre in der Türkei inhaftiert gewesen sei. Zulasten des Angeklagten sei zu werten, dass es sich bei der PKK "um eine besonders gefährliche" Organisation handele.

Der immer selbe Vorwurf aus Ankara

Im derzeit stark belasteten Verhältnis zwischen Deutschland und der Türkei kritisiert Ankara immer wieder, Deutschland gewähre Unterstützern der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK Unterschlupf. Auch an diesem Freitag erhob der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim erneut diesen Vorwurf. Er wies außerdem deutsche Sicherheitsbedenken zurück als Reaktion auf die Verschärfung der Reisehinweise für die Türkei. Das Auswärtige Amt hatte am Donnerstag die Reisehinweise für die Türkei mitten in den Sommerferien verschärft. Es werden nicht mehr nur Gruppen wie Journalisten, sondern alle Deutschen gewarnt, dass sie unter dem Verdacht der Unterstützung von Terrororganisationen verhaftet werden könnten.

cw/kle (dpa, rtr)