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Politik

Kindergeld taugt nicht zur EU-Schelte

Porträt eines Mannes mit blauem Sakko und roter Krawatte
Bernd Riegert
11. August 2018

In der EU gilt gleiches Recht für alle, auch für Bezieher von Kindergeld. Wer Probleme sieht, kann sie anpacken, ohne populistischen Kokolores - meint Bernd Riegert.

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Deutschland Duisburg Stadtteil Marxloh
Duisburg-Marxloh: Kindergeld-Empfänger aus Rumänien werden immer mehr, klagt der Oberbürgermeister Bild: picture-alliance/dpa/R. Weihrauch

Die Kindergeld-Debatte über Zahlungen an EU-Bürger in Deutschland hat was von Weihnachten: Alle Jahre wieder taucht sie auf. Die Argumente, die dann fast schon hysterisch ausgetauscht werden, sind bekannt. Populisten aus der AfD, der CSU, aber auch gestandene Bürgermeister der SPD und die Boulevardzeitung BILD sowieso schwadronieren vom massenhaften Missbrauch des Kindergeldes durch Horden rumänischer und bulgarischer Einwanderer. Das ist so simpel wie falsch.

Um in Deutschland Kindergeld zu erhalten, reicht es aus, wenn ein Elternteil in Deutschland seinen festen Wohnsitz hat. Dann muss das Kind allerdings mit den Eltern zusammen in Deutschland leben. Eine steuerpflichtige Berufstätigkeit ist in diesem Fall nicht Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld. Die allermeisten EU-Bürger, die deutsches Kindergeld beziehen, sind allerdings Arbeitnehmer, die ihre Kinder im Heimatland lassen. In diesen Fällen muss der EU-Bürger in Deutschland Steuern zahlen und erhält die gleichen Leistungen wie jeder deutsche Arbeitnehmer.

Nur eine Minderheit kommt wirklich nach Deutschland nur zu dem Zweck, die komplizierte Kindergeld-Gesetzgebung bewusst auszunutzen. Selbst das ist noch kein Missbrauch, denn es ist ja legal.

An die eigene Nase fassen

Zum Missbrauch, den der Duisburger Oberbürgermeister beobachtet haben will, wird das Ganze erst, wenn der Antragsteller gar keinen richtigen Wohnsitz außer einer Matratze in einem Abbruchhaus hat, wenn keine steuerpflichtige Beschäftigung vorliegt oder wenn die Geburtsurkunden der Kinder gefälscht werden. Gegen diesen Missbrauch vorzugehen, obliegt dann den deutschen Behörden und damit auch der Stadt Duisburg. Lautes Klagen über das angeblich so furchtbare EU-Recht und die Bösen in Brüssel hilft da gar nicht weiter. Deutschland wird nicht gezwungen, Millionen ins Ausland zu überweisen, wie das von populistischer Seite dargestellt wird. Deutschland macht das freiwillig.

Bernd Riegert (Foto: DW)
Europa-Korrespondent Bernd Riegert

Wenn man das ändern wollte, müsste man die Regeln für die Kindergeldauszahlung schärfer fassen. Das kann man sogar tun, ohne gegen Europa-Recht zu verstoßen. Großbritannien hat das vorgemacht. Der Europäische Gerichtshof hat 2016 die britische Regelung, die Sozialleistungen wie das Kindergeld an eine Prüfung des Antragstellers aus der EU bindet, für möglich erklärt. Ein Staat dürfe, so der EuGH, die Freizügigkeit von EU-Bürgern überprüfen, um seinen eigenen Haushalt vor "Sozialtourismus" zu schützen.

Wenn das Kindergeld in Deutschland tatsächlich so ein Riesenproblem sein sollte, sind Bundestag und Bundesregierung seit vielen Jahren sträflich untätig geblieben. Die Parteien der Großen Koalition, CDU, CSU, SPD, haben schon 2016 vorgeschlagen, das Kindergeld an den Lebensstandard des tatsächlichen Wohnort eines Kindes in der EU anzupassen. Dem deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble war das aber zu heikel, weil er - irrtümlich - glaubte, dem stehe EU-Recht entgegen. Den Versuch, das EU-Recht zu ändern und die zuständige EU-Kommission zu einer entsprechenden Vorlage zu bewegen, hat auch die neue Bundesregierung nur halbherzig unternommen.

Alles lässt sich ändern

Unbestritten ist, dass die Freizügigkeit der EU-Bürger, also die Möglichkeit, überall in Europa zu arbeiten und zu wohnen, nicht angetastet werden darf. Nur darf man die Freizügigkeit nicht wie eine Monstranz vor sich hertragen und als Entschuldigung für die eigene Untätigkeit nutzen. Dieses Recht kann gestaltet werden.

Die Behauptung, dass sich die Anpassung des Kindergelds an den Lebensstandards seines Wohnorts nicht durchsetzen lasse, weil osteuropäische Nutznießer-Staaten blockieren, wird gerne vorgetragen; nur ist sie leider falsch. Im Februar 2016 bereits haben sich alle Staats- und Regierungschefs der EU bei einem Sondergipfel auf diese "Indexierung" des Kindergelds geeinigt. Mit diesen Beschlüssen sollte Großbritannien damals vom Brexit abgehalten werden. Es kam anders. Nach dem positiven Brexit-Referendum verschwand der Kindergeld-Beschluss des EU-Gipfels in der Versenkung. Wenn man wollte, könnte man hier wieder anknüpfen.

Bald beginnt der Wahlkampf fürs die Europawahlen 2019, bald ist auch wieder Weihnachten. Wetten, dass die Kindergeld-Debatte spätestens dann wieder aufgeschäumt wird?

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Porträt eines Mannes mit blauem Sakko und roter Krawatte
Bernd Riegert Korrespondent in Brüssel mit Blick auf Menschen, Geschichten und Politik in der Europäischen Union