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Politik

Ein reiner Symbolstreit

13. Dezember 2018

Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland eine Straftat, die aber straffrei gestellt ist. Dennoch sollten öffentliche Informationen über die Möglichkeiten einer Abtreibung möglich sein, meint Christoph Strack.

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Demonstration gegen Paragraf 219a
Bild: picture-alliance/dpa/B.Roessler

Die deutsche Politik streitet um die Beibehaltung des Verbots von "Werbung" für Arztpraxen, in denen Ärzte oder Ärztinnen Abtreibungen vornehmen. Die Koalition ringt um eine Lösung, die für beide Seiten, die Unionsparteien und die SPD, irgendwie tragbar ist. Trotz des gerade gefundenen Kompromisses scheint die Politik in der Sache weiterhin uneins, hin- und hergerissen zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau.

Wie immer wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden

Und so könnte es sein, dass letztlich in der Causa § 219a das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das entspricht der Praxis der vergangenen Jahrzehnte: Fragen des Lebensschutzes mit der Abwägung von Grundrechten haben die Politik regelmäßig als Ganzes überfordert - schlussendlich wurde stets das höchste deutsche Gericht angerufen. Karlsruhe wurde damit rechtssetzend. Oft wirkt es so, als stelle sich das Bundesverfassungsgericht - durchaus selbst nicht einstimmig, sondern mit Minderheitsvoten - als Hüterin der Grundrechte eher dem gesellschaftlichen Wandel als das Parlament. Auch diesmal stand schon die Frage einer Anrufung Karlsruhes im Raum, als das Landgericht Gießen den aktuellen Rechtsstreit verhandelte.

Deutsche Welle Strack Christoph Portrait
Christoph Strack ist Korrespondent im HauptstadtstudioBild: DW/B. Geilert

Und nun? Bei der Frage um das Werbeverbot für Abtreibungen geht es gar nicht um die juristische Bewertung eines Schwangerschaftsabbruchs an sich. Die ist ja längst höchstrichterlich geklärt. Es geht allein darum, wie die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit eines straffreien Abbruchs konkret umgesetzt werden darf. In Großstädten wie Berlin, Köln oder Hamburg mag es kein großes Problem sein, nach der vorgeschriebenen fachlichen Beratung einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, welche/r den Abbruch vornimmt. Aber der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, verweist auf Regionen im Bayerischen Wald oder in Mecklenburg-Vorpommern - und gewiss könnte man weitere Regionen hinzufügen - in denen das eben nicht so einfach ist. So bleiben im Zweifelsfall Frauen allein zurück, die keinen Arzt finden, um ihr Kind abtreiben zu lassen.

Aber schützt die Politik denn das Grundrecht auf Leben, wenn sie die Information für gesetzlich zulässiges Handeln unterbindet? Und ist es eigentlich angebracht, bei einem Hinweis auf der Homepage von Ärzten oder Ärztinnen von "Werbung" zu sprechen? Der Wortlaut des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs stammt von 1993. Im Kern geht er auf die Abtreibungsgesetzgebung von 1974 zurück. Damals hat bei der Formulierung "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" niemand an so etwas wie das Internet gedacht. Gleichwohl hat sich der Begriff  "Werbeverbot" in der politischen Debatte und im öffentlichen Streit durchgesetzt, auch wenn es nur um die Information auf der Homepage einer Arztpraxis geht.

Nicht Schutz des Lebens, sondern Strafe

Nein, dieses Verbot schützt nicht Leben, sondern bestraft Frauen! Und deshalb ist es an der Zeit, dass sich die Koalition, dass sich die Politik zeitnah und endgültig verständigt. Und wenn die Arztpraxen nicht auf ihren Seiten informieren dürfen, dann muss die Politik auf anderen Wegen im Netz informieren. Und das meint dann gewiss nicht eine irgendwo in den Tiefen des Netzes versteckte Seite eines Ministeriums.

Dass die Debatte vermutlich immer noch nicht zu Ende geführt ist, ist durchaus ärgerlich. Es ist ernüchternd, dass in Deutschland, einem der reichsten Länder weltweit, zuletzt (im Jahr 2017) mehr als 100.000 Frauen keinen andere Alternative sahen, als eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Es wäre gut, wenn die Politik nicht müde würde, für das ungeborene Leben zu werben, und wenn sie das zugleich mit konkreten politischen Schritten und Hilfen verbände. Aber ein weiterer reiner Symbolstreit vertieft die Gräben in der Gesellschaft und hilft niemandem. Nein, er lässt die zwar zwangsweise staatlich beratenen, aber im Ergebnis dennoch hilflosen Frauen allein.