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Kompromiss bei der Erbschaftssteuer

20. Juni 2016

In der großen Koalition steht ein gemeinsames Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer. Im Zentrum stehen dabei die künftigen Steuerprivilegien für Betriebserben. Das Verfassungsgericht hatte die alten Regelungen gekippt.

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Symbolbild Steuern Steuererklärung Steuerhinterziehung
Bild: Fotolia/m.schuckart

Die große Koalition hat sich nach monatelangem Streit auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Der Kompromiss schütze vor allem mittelständische Unternehmen und garantiere den Erhalt von Arbeitsplätzen, teilten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer am Montag mit. Die Neuregelung soll nach der Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Firmenerben gekippt. Den Vorgaben des Gerichts trage die nun gefundene "ausgewogene Lösung" Rechnung, versicherten die drei Koalitionspolitiker.

Niedrige Hürden für eine Steuerbefreiung

Dazu wird den Angaben zufolge der vor einem Jahr im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf in zahlreichen Punkten noch einmal geändert. Unter anderem sollen für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten besonders niedrige bürokratische Hürden gelten, die sie für eine Steuerbefreiung erfüllen müssen.

Zugleich gibt es neue Grenzen für Erben, denen ein besonders großes Vermögen hinterlassen wird. Ab einer Summe von 26 Millionen Euro sollen sie erst nach einer Bedürfnisprüfung Steuervergünstigungen bekommen können. Liegt das Erbe bei 90 Millionen Euro oder darüber, gibt es den Plänen zufolge grundsätzlich keine Vergünstigungen.

wen/ul (dpa/rtrd,afpd)