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Kompromiss bei Kirchenasyl

Kay-Alexander Scholz (mit Agenturen)27. Februar 2015

Zwischen Bundesregierung und den Kirchen gibt es einen Kompromiss in Sachen Kirchenasyl. Zukünftig soll jeder Einzelfall auch bei der zentralen Behörde in Nürnberg überprüft werden.

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Symbolbild Kirchenasyl (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/H. Tittel

Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte in Hamburg, künftig soll jeder Fall von Kirchenasyl nicht nur lokal behandelt werden, sondern auch zwischen dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg und den Kirchenleitungen geklärt werden. Die Probezeit für dieses neue Verfahren betrage ein halbes Jahr.

Der Minister betonte beim Kongress christlicher Führungskräfte, dass weder die Kirchen das staatliche Abschieberecht noch der Staat das Institut des Kirchenasyls infrage stellten. Die "systematische Nutzung" des Kirchenasyls zur Unterlaufung der EU-Dublin-Regelung, wonach für ein Asylverfahren derjenige EU-Staat zuständig ist, in dem der Asylsuchende zuerst EU-Boden betreten hat, sei aber nicht in Ordnung. Deshalb habe man sich nun auf das Pilotprojekt geeinigt.

"Ich begrüße es sehr, dass die Kirchen sich deutlich zum Geltungsvorrang staatlichen Rechts bekennen und klar gemacht haben, dass das bloße Anstehen einer Überstellung in einen Mitgliedstaat der EU keinen ausreichenden Anlass für die Gewährung von Kirchenasyl bietet", ließ De Maiziere später verlautbaren. "Gegen die Tradition der Gewährung von Kirchenasyl in besonders gelagerten Härtefällen als ultima ratio habe und hatte ich nichts einzuwenden." De Maizière hatte vor wenigen Tagen die Kirchen unter dem Eindruck der steigenden Flüchtlingszahlen davor gewarnt, sich eigenmächtig über bestehende Gesetze hinwegzusetzen. Dabei verglich er das Kirchenasyl mit der islamischen Scharia. Diesen Vergleich nahm der Minister inzwischen zurück.

"Kirchenasyl bleibt in bisheriger Form erhalten"

Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, sagte in Berlin: "Uns liegt am Herzen, dass das Kirchenasyl in seiner bisherigen Form erhalten bleibt. Das ist nun bis zum Herbst ohne Einschränkung möglich."

Vom Bundesamt war angekündigt worden, die Frist zur Überstellung von Personen im Kirchenasyl, die nach der Dublin-Verordnung abgeschoben werden sollen, von sechs auf 18 Monate zu verlängern. Die Entscheidung über die Einführung dieser verschärften Fristenregelung ist nun aufgeschoben. "Die beiden großen christlichen Kirchen begrüßen diese wichtige Kurskorrektur", sagten Prälat Jüsten und Prälat Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Prälat Karl Jüsten (Foto: DW)
Prälat Karl JüstenBild: DW/H.Kiesel

Der jetzige Kompromiss sei bei einem Spitzengespräch am vergangenen Dienstag zwischen dem BAMF-Präsidenten, Manfred Schmidt, mit Jüsten und Dutzmann erzielt worden, hieß es in Berlin.

Prälat Martin Dutzmann (Foto: Epd)
Prälat Martin DutzmannBild: imago/epd

Derzeit nutzen in Deutschland rund 400 Flüchtlinge Asyl in 226 Kirchen-Gemeinde. Bei 200.000 Asylfällen sei dies eine "Nothilfe", betonte Jüsten.