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Bundesrat uneins über Maghreb-Staaten

Sabine Kinkartz, Berlin18. März 2016

Sind Algerien, Marokko und Tunesien sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts? Die Bundesregierung sagt Ja. Im Bundesrat gibt es jedoch weiterhin Zweifel. Die Länderkammer stellt Fragen und fordert Belege.

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Symbolbild Abschiebung
Bild: picture-alliance/dpa/Ch. Charisius

Seit Wochen versucht die Bundesregierung, Algerien, Marokko und Tunesien auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu setzen. Asylverfahren für Menschen, die aus diesen Ländern kommen, könnten so beschleunigt werden, Abschiebungen wären schneller möglich. In Deutschland gilt ein Staat als sicher, wenn Menschen dort politisch nicht verfolgt werden. Sie dürfen weder unmenschlich behandelt noch erniedrigend bestraft werden, so die Definition, die sich aus Paragraph 29a im Asylgesetz und Artikel 16a im deutschen Grundgesetz ergibt.

Ob das auch auf die Maghreb-Staaten zutrifft, daran haben neben der Linkspartei auch die Grünen, die in einigen Bundesländern mit der SPD regieren, ihre Zweifel. Zwar hatten sich CDU, CSU und SPD schon Anfang des Jahres innerhalb der Bundesregierung darauf geeinigt, die nordafrikanischen Länder als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Im Bundesrat gibt es jedoch eine rot-grüne Mehrheit, daher war vor den drei Landtagswahlen am 13. März keine Einigung zu erzielen.

Geringe Anerkennungsquoten

Jetzt will die Bundesregierung Tempo machen. Der Gesetzentwurf liegt vor und wurde, wie im Verfahren üblich, dem Bundesrat zu einer ersten Stellungnahme zugeleitet. Für das federführende Bundesinnenministerium appellierte Staatssekretär Ole Schröder "vor allem an die grün regierten Länder, sich einem raschen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht in den Weg zu stellen". 2015 hätten die deutschen Behörden 26.000 Asylsuchende aus den drei Staaten registriert. Kein einziger Asylantrag eines Tunesiers sei anerkannt worden, aus Algerien knapp ein Prozent und aus Marokko rund zwei Prozent.

Marokko Innenminister Thomas De Maizière
Bundesinnenminister Thomas de Maizière verhandelte im März in Nordafrika über die Rücknahme von FlüchtlingenBild: Getty Images/AFP/F. Senna

"Wir können es nicht hinnehmen, dass tausende Menschen einen Asylantrag stellen, obwohl die meisten von ihnen weder der Verfolgung ausgesetzt sind, noch wegen eines Bürgerkriegs um ihr Leben fürchten müssen", so Schröder. In diesem Jahr seien bislang 4000 Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten eingereist. "Diese Entwicklung müssen und werden wir stoppen." Die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten sei auch als Signal an die zu verstehen, die schon hier sind. "Wir werden und wollen die Rückkehrpflicht gegenüber denjenigen, denen kein Bleiberecht in Deutschland zukommt, schnell und konsequent durchsetzen", kündigte Schröder an.

CDU und CSU sind dafür

Eine politische Haltung, die bei unionsregierten Ländern auf volle Zustimmung trifft. "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist genau die richtige und eine wichtige Maßnahme", sagte der bayerische Staatsminister für Bundesangelegenheiten, Marcel Huber. In der Flüchtlingskrise müsse sich die Politik von "Humanität auf der einen Seite" aber auch von "Realismus" leiten lassen. "Nur wenn uns die Zahlen nicht über den Kopf wachsen, können wir in Zukunft den Menschen helfen, die wirklich unseren Schutz brauchen."

Huber verwies auf die Anerkennung von Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten im vergangenen Oktober. "Der Erfolg gibt uns Recht, die Zahl der Menschen, die aus dem Westbalkan zu uns kommen, ist deutlich geringer geworden." Ähnlich äußerte sich der sächsische Staatsminister Fritz Jaeckel. "Die Gesetzgebung überzeugt, die Bundesregierung hat sich ein Gesamturteil über die für die politische Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse in den drei Staaten gebildet." Im Ergebnis scheine es gewährleistet, dass in Algerien, Marokko und Tunesien generell weder politische Verfolgung, Folter oder unmenschliche, erniedrigende Bestrafung drohten.

Umkehr der Beweispflicht

Im Gesetzentwurf werde zwar kritisch auf geringe justizielle Standards, die zögerliche Umsetzung von Gesetzesnovellen zur Stärkung der Frauenrechte oder beispielsweise zur Strafbarkeit homosexueller Handlungen hingewiesen.

"Aber im Ergebnis, so habe ich diese Gesetzesbegründung jedenfalls gelesen, hätten sich keine Hinweise auf systematische Menschenrechtsverletzungen ergeben oder auf Tatsachen, die zu einem anderen Urteil Anlass geben", so Jaeckel. Zudem könne jeder Asylbewerber darlegen, dass er abweichend von der allgemeinen Lage in seinem Herkunftsstaat Verfolgung zu befürchten habe. "Dies ist im Asylverfahren sorgfältig zu prüfen und gewährleistet damit eine Einzelfallprüfung, wo es angezeigt ist."

Damit ist allerdings der Asylbewerber in der Beweispflicht. Im Gegensatz zu CDU und CSU reicht den anderen Parteien das nicht aus. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) räumte zwar ein, dass es zu einer Beschleunigung der Asylverfahren beitragen könnte, wenn die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingruppiert würden. Er sei daher offen, darüber zu reden. Der Gesetzgeber sei aber gehalten, sich die Menschenrechtslage sehr genau anzusehen.

Übergriffe und Folter

"Für die drei Staaten ergeben sich in diesem Sinne durchaus Fragen" so Pistorius. Dazu gehöre unter anderem, ob Journalisten und Demonstranten Übergriffe von staatlichen Sicherheitskräften zu fürchten hätten. "Wie ist die Lage in den Haftanstalten vor Ort? Werden dort beispielsweise Foltermethoden angewandt? Wie sieht es mit der Situation von Homosexuellen aus? Haben sie staatliche Repression zu befürchten und wenn ja, welche?", fragte Pistorius weiter. Der Verweis auf eine geringe Schutzquote allein reiche nicht aus. "Schnellschüsse helfen uns nicht weiter, die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ist kein Allheilmittel."

Deutschland Berlin 943. Sitzung des Bundesrates Bodo Ramelow Torsten Albig
Auch Thüringens Ministrerpräsident Ramelow hat viele FragenBild: Imago/C. Thiel

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) forderte die Bundesregierung zudem auf, eine Altfallregelung auf den Weg zu bringen. Wer gut integriert sei, nicht aus einem sicheren Herkunftsland komme, selbst keine Schuld an der Länge des Verfahrens trage und während seines Aufenthalts keine Straftaten begangen habe, müsse das Angebot einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten.

Die Bundesregierung muss nun Stellung zu den Einwänden des Bundesrats nehmen, bevor der Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung durch den Bundestag geht. Anschließend wird erneut der Bundesrat ins Spiel kommen, diesmal mit einer abschließenden Beratung und Abstimmung. Ob die grün regierten Länder zustimmen werden, ist weiterhin offen. Entscheidend wird wohl das Votum von Baden-Württemberg sein. Dessen grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte bei der letzten Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten mit Ja gestimmt und sich damit über die ablehnende Haltung seiner Partei hinweggesetzt.