1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Österreich will Kopftuchverbot

Nedad Memić
1. Februar 2017

Österreichs Regierung will keine Kopftücher im öffentlichen Dienst sehen. In ihrem Regierungspapier nennt sie das de facto Kopftuchverbot jedoch "Neutralitätsgebot". Das soll nur für religiöse Symbole an Personen gelten.

https://p.dw.com/p/2WorS
Eine Frau betritt das Straflandesgericht in Graz
Bild: picture alliance/picturedesk/E. Scheriau

In Frankreich, Berlin oder Belgien ist es bereits Realität: Nun soll auch im öffentlichen Dienst in Österreich das Kopftuchverbot gelten. Dies ist Teil eines neuen Regierungsprogramms der Großen Koalition, bestehend aus der sozialdemokratischen SPÖ und der Volkspartei ÖVP. Schon seit einigen Monaten pocht der österreichische Integrationsminister Sebastian Kurz von der ÖVP darauf, ein neues Integrationsgesetz zu verabschieden.

Sein Vorschlag sieht neben dem Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst auch ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum vor. "Burka und Niqab sind Symbole einer Parallelgesellschaft und haben keinen Platz im öffentlichen Raum", unterstrich Kurz seinen Gesetzesvorschlag in einem Interview mit dem Radiosender Ö1 diese Woche.

Neutralität als Vorwand?

Nach harten Verhandlungen zwischen den beiden Regierungsparteien, kam sein Gesetzesvorschlag nun in einer etwas abgespeckten Form vor das Parlament. Während die Koalitionspartner ein Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum und ein Pflicht-Integrationsjahr für Asylberechtigte samt gemeinnütziger Tätigkeit fordern, soll das Kopftuchverbot lediglich in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes gelten - und zwar in der Exekutive. Davon betroffen wären also Richterinnen und Staatsanwältinnen. Den Begriff Kopftuchverbot kann man in dem Regierungspapier jedoch lange suchen. Dem Staat gehe es um ein "Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst", heißt es nur.

Österreich Farid Hafez
Politikwissenschaftler und Islamforscher Farid HafezBild: Global Citizenship Alliance

"Die religiöse Neutralität wird lediglich als Vorwand für ein de-facto-Kopftuchverbot verwendet", sagt der österreichische Politikwissenschaftler und Islamforscher von der Universität Salzburg Farid Hafez. "Die ÖVP hat sich in den vergangenen Monaten stark für ein Kopftuchverbot eingesetzt. Mit einem so formulierten Neutralitätsgebot konnte die SPÖ nun den Vorwurf der offenen Diskriminierung gegenüber einer religiösen Minderheit aus dem Weg räumen", meint der Politikwissenschafter, der auch einen jährlichen Bericht zur Islamophobieforschung herausgibt.

Kreuze dürfen bleiben

Dass man unter der religiösen Neutralität doch hauptsächlich das Kopftuchverbot versteht, ließ der Integrationsminister selbst anklingen: "Die Kreuze sollen in Schulzimmern bleiben, und das ist gut so", sagte Sebastian Kurz im Ö1-Radio. Auch in Gerichtssälen sollen sie nach wie vor erlaubt sein, teilte die Bundesregierung mit. Das Neutralitätsgebot betreffe nur das Tragen von religiösen Symbolen durch Personen.

Für den Politik- und PR-Berater Rudolf Fußi hat eine solche Regelung nur Sinn, wenn sie für alle religiösen Symbole gilt: "Ich bin für die strikte Trennung von Kirche und Staat, jedoch soll diese Trennung zu keiner Ungleichbehandlung von Musliminnen und Muslimen führen, die seit mehr als hundert Jahren eine anerkannte Religionsgemeinschaft in Österreich sind", sagt  Fußi. Während er das Vollverschleierungsverbot für reine Symbolpolitik der Regierung hält, die sich gegen ein fast nicht existierendes Problem in Österreich richtet, interpretiert Fußi den Vorschlag zum Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst als eine klare Botschaft der Regierung an Vertreter des politischen Islams in Österreich: "Die Regierung will uns klar machen: Nachdem wir Jahrhunderte gegen den Einfluss der katholischen Kirche gekämpft haben, wollen wir jetzt keinesfalls zulassen, dass wir einen Kampf gegen den politischen Islam in Österreich führen müssen."

Kritik von Muslimen

Seitens der muslimischen Vereine in Österreich hagelt es Kritik am neuen Regierungsprogramm. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich warnte am Montag vor einem "Lex Islam": "Das Kopftuch ist kein religiöses und erst recht kein politisches Symbol", so der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft Ibrahim Olgun. Außerdem sei die Religionsfreiheit nicht verhandelbar. "Selbstbestimmte Frauen zeigen schon heute, dass es wesentlich darauf ankommt, was im Kopf steckt und nicht womit dieser bedeckt ist", so Olgun, der gleichzeitig auf Großbritannien als gutes Beispiel verweist, wenn es ums Tragen von Kopftuch im öffentlichen Dienst geht.

Österreich Amani Abuzahra
Dozentin der interkulturellen Pädagogik Amani AbuzahraBild: Mirjam Reithner

Auch in der muslimischen Community in Österreich breitet sich der Unmut über das angekündigte Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst aus. "Das vorgeschlagene Verbot ist ein schwerer Rückschlag für die Demokratie, Vielfalt und Religionsfreiheit Österreichs und geht somit alle etwas an, nicht nur Frauen, die Kopftuch tragen", sagt Amani Abuzahra, Dozentin der interkulturellen Pädagogik und selbst Kopftuchträgerin. "Mit einem partiellen Kopftuchverbot verbietet man den Bürgerinnen die freie Ausübung einer staatlich anerkannten Religion. In Anbetracht der Zahlen betrifft es in erster Linie muslimische Frauen", sagt Abuzahra. Sie sieht in dem Gesetz eine massive Ausgrenzung und Diskriminierung von Frauen, die im Dienste des Staates arbeiten wollen. Die junge Dozentin befürchtet eine Ausweitung des Kopftuchverbots auf weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes, etwa Schulen.

Auch Farid Hafez kann dem vorgesehenen Kopftuchverbot wenig Positives für die Inklusion muslimischer Frauen in Österreich abgewinnen: "Mit der gesetzlichen Einschränkung der Rechte von Musliminnen und Muslimen und den öffentlichen Debatten über diese gehen meist offener Rassismus und Diskriminierung einher", warnt Hafez.

Das Regierungsprogramm, das den Namen "Für Österreich" trägt, nahm bereits am Dienstag im Nationalrat eine erste parlamentarische Hürde: Die Abgeordneten der SPÖ und der ÖVP bekundeten eine grundsätzliche Zustimmung zum Arbeitsprogramm.