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Kopieren, was das Zeug hält

26. März 2002

Ein Gespenst geht um bei Funk & Film - das Gespenst der Digitalisierung. Tür und Tor stehen offen für den Diebstahl geistigen Eigentums, für Produkt-Piraterie und Raubkopien.

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Abgeschaltet: Die Musiktauschbörse Napster wurde Ende 2001 stillgelegt

Die Technik setzt für die Medienindustrien neue Maßstäbe für Verbreitung und Nutzung audio-visueller Werke - aber auch für die Unterwanderung des Urheberrechts. Bis zu ihrem Abschalten hat die Internet-Tauschbörse 'Napster' diese Problematik schlaglichtartig beleuchtet: Was als kleine Tauschbörse unter Freaks und Fans begann, wurde zu einer echten Herausforderung für die Plattenindustrie.

Das "dicke Ende" kommt noch

Digitale Kopien reichen an die Qualität des Originals heran und lassen sich problemlos vervielfältigen und verbreiten. Kurzfristig sind digitale Kopien für die Nutzer besonders attraktiv - langfristig wird eine derartig ausgeraubte Branche nicht mehr in der Lage sein, ein attraktives Programm aufzulegen. Für den Musikbereich wie auch zunehmend im Filmbereich ist 'Napsterization' eine ernste Bedrohung - hier ist der Gesetzgeber gefordert, national wie international.

Deutsche Gesetzgeber bummeln

Seit dem 22. Mai 2001 liegt die EU-Direktive zum "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" vor, am 22. Dezember 2002 läuft die Frist zu ihrer Umsetzung in deutsches Recht ab. Am 27. November des letzten Jahres hat das Justizministerium in Berlin deshalb eine Anhörung hierzu veranstaltet, im März 2002 soll ein Referenten-Entwurf vorgelegt werden. Der blieb bisher aus - und damit fehlt derzeit die Basis für die dringend anstehende juristische Debatte. (arn)