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Politik

Fluggesellschaften unter Sanktionsdruck

18. November 2021

Nicht nur die staatliche belarussische Fluggesellschaft Belavia, auch viele andere Airlines waren an der Schleusung Schutzsuchender nach Belarus beteiligt. Doch unter dem Druck aus Brüssel lenkten sie schnell ein.

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Belarus | Symbolbild Beziehungen EU und Belarus
Ein Fluglotse signalisiert einem Belavia-Piloten, sein Flugzeug anzuhaltenBild: Leonid Faeberg/Russian Look/picture alliance

Am Ende ging alles ganz schnell. Nur 48 Stunden, nachdem die EU im Zuge der Grenzkrise zwischen Polen und Belarus neue Sanktionen auf den Weg brachte, erklärte am Mittwochabend auch das libanesische Verkehrsministerium, nur noch Belarussen, eigene Staatsbürger mit gültigen Visa oder ausländische Staatsbürger mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung nach Belarus fliegen zu lassen. Es folgte damit einer ganzen Reihe anderer Airlines und Luftfahrtbehörden, die sich in den vergangenen Tagen dem Druck aus Brüssel beugten.

Welche Airlines waren beteiligt?

Insgesamt sind seit Anfang Juli mehr als 600 Flugzeuge aus dem Libanon, dem Irak, Syrien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Türkei in Minsk gelandet. Die meisten dieser Flüge wurden von der staatlichen belarussischen Fluggesellschaft Belavia durchgeführt. Daneben führte die EU-Kommission aber auch intensive Gespräche mit rund einem Dutzend weiterer Airlines, die Flüge nach Minsk anbieten. Zu diesen gehören Fly Dubai, Turkish Airlines, Royal Air Maroc, Air Arabiya, Emirates, Qatar Airways, Etihad, MEA, Oman Air, Iraqi Airways und Egypt Air. Kommissionsvize Schinas und EU-Verkehrskommissarin Vălean standen zudem in engem Austausch mit internationalen Luftfahrtorganisationen wie der IATA oder der Arab Air Carriers Organisation.

Infografik Migrationsroute von Iraq nach Belarus DE

Die Verhandlungen der EU-Kommission zeigten schnell Wirkung. Turkish Airlines hatte bereits vergangene Woche angekündigt, keine Passagiere aus dem Irak, Syrien oder dem Jemen mehr nach Belarus zu befördern. Auch der Großteil der anderen Fluggesellschaften willigte bereits ein, den Verkauf von One-way-Tickets nach Minsk für Migranten aus dem Nahen Osten auszusetzen oder ihre Flüge nach Belarus gleich ganz zu streichen. Letzteres entschied unter anderem auch die syrische Cham Wings, die einem Cousin von Machthaber Baschar al-Assad gehört. Die kleine Airline, die unter dem Verdacht steht, Waffen und russische Söldner nach Syrien einzufliegen, hatte Ausreisewillige direkt aus Damaskus nach Minsk befördert, nachdem diese in der belarussischen Botschaft innerhalb kürzester Zeit Expressvisa für ihre Einreise bekommen hatten. 

All diese Airlines, sagt der unabhängige Luftfahrtexperte Heinrich Großbongardt, hätten wohl nicht aktiv von sich aus diese Flüge vorangetrieben. Dennoch hätten sie die sich abzeichnenden Unregelmäßigkeiten schon früher erkennen und Alarm schlagen können. Andererseits sei durch die globalen Auswirkungen der Corona-Pandemie die wirtschaftliche Situation vieler Airlines sehr angespannt. "Da haben manche - wohlwissend was sie da taten - alle Augen zugedrückt, um dieses Geschäft mitzunehmen", vermutet der Luftfahrtexperte.

Welche Sanktionen drohen?

Die EU droht den Fluggesellschaften, die nachweislich an der Schleusung von Migranten beteiligt sind, mit einem Entzug der Überflug- und Landerechte. Allein die Drohung reichte bereits aus, um die Airlines zum Einlenken zu bewegen. "Europa ist ein riesiger Luftverkehrsmarkt, und da sind die Airlines besonders verwundbar", so Großbongardt. "Wenn die EU nun sagt: Wir geben euch keine Landerechte mehr, dann müssen sich die Fluggesellschaften fragen: Wo liegt eigentlich unser Kerngeschäft?" Und das sei sicherlich nicht der Transport von ein paar tausend Menschen nach Minsk.

Schinas in Lebanon
EU-Kommissionsvize Schinas verhandelte mit einer Reihe Staaten in Nahost - wie hier mit dem libanesischen Präsidenten Michel AounBild: Anwar Amro/European Union

Auch Fluggesellschaften, die Europa selbst gar nicht anfliegen, könnten indirekt unter Druck gesetzt werden. Denn es gibt für Brüssel auch noch den Hebel der Luftverkehrsabkommen, die nicht mehr nur einzelne Fluggesellschaften betreffen. Sie werden zwischen der EU oder einzelnen Mitgliedsländern und Drittstaaten geschlossen. "Diese Abkommen regeln, wie der Luftverkehr zwischen den Staaten organisiert ist," erklärt Großbongardt. "Wer darf wohin fliegen? Wer darf Passagiere oder Fracht mitnehmen? Wer darf in der EU zwischenlanden?" Die EU könne bei groben Verstößen derartige Abkommen aussetzen oder kündigen. "Dies würde dann alle Fluggesellschaften eines Landes betreffen." Für belarussische Flugzeuge ist der europäische Luftraum schon gesperrt, einzelne EU-Mitgliedstaaten haben ihre bilateralen Luftverkehrsabkommen mit Belarus bereits annulliert. Auch Maschinen aus der EU dürfen bei Fernflügen den belarussischen Luftraum nicht mehr durchqueren, wodurch das Regime in Minsk keine Überfluggebühren mehr kassieren kann.

Darüber hinaus sind Sanktionen gegen Touristikunternehmen und andere Verantwortliche im Gespräch, die Belarus dabei unterstützen, Flüchtlinge in Richtung EU zu bringen.

Sanktionshebel Flugzeug-Leasing

Eine weitere Möglichkeit, Fluggesellschaften unter Druck zu setzen, besitzt die EU über das Flugzeug-Leasing. Neun der zehn größten Leasinggesellschaften haben ihren Sitz in Irland, die zehnte stammt aus Dänemark. Um Kosten zu sparen, leasen zahlreiche Fluggesellschaften große Teile ihrer Flotte bei diesen Unternehmen, anstatt sie zu kaufen.

Belgien Brüssel | Rat fuer Aussenbeziehungen: Simon Coveney
Irlands Außenminister Coveney drohte mit der Aufhebung irischer Flugzeug-Leasingverträge mit der Fluggesellschaft BelaviaBild: Getty Images/AFP/J. Thys

Allein die belarussische Belavia hat 17 ihrer 30 Maschinen bei irischen Unternehmen geleast. Diese Leasingverträge würden beendet, sobald die EU ihre neue Runde von Sanktionen gegen Belarus abgeschlossen habe, kündigte der irische Außenminister Simon Coveney Anfang der Woche an. Sollten die Flugzeuge dann nicht freiwillig zurückgegeben werden, droht ihnen die Beschlagnahmung, sobald sie auf einem ausländischen Flughafen landeten. Belavia stünde dann womöglich vor dem kompletten Kollaps des Flugbetriebes. Wohl auch aus Angst vor diesem Szenario lenkte die belarussische Fluggesellschaft jetzt ein: Ab diesem Freitag, teilte die Airline mit, gelte auch auf ihren Maschinen ein Beförderungsverbot für syrische, irakische oder jemenitische Staatsbürger.

Bestehende Leasingverträge mit anderen, nicht-belarussischen Fluggesellschaften sind dagegen nicht so leicht zu kündigen. "Zunächst müsste dazu von behördlicher Seite ein vorsätzlicher Missbrauch festgestellt werden", erklärt Luftfahrtexperte Großbongardt. Dies sei jedoch kaum nachzuweisen. Von EU-Seite sind derzeit wohl keine Schritte in diese Richtung geplant. Für den Abschluss zukünftiger Leasingverträge sei es jedoch durchaus möglich, entsprechende Klauseln einzubauen, so der Experte. Insgesamt, so Großbongardt, reiche das Instrumentarium der Sanktionen aus, um die Schleusung von Menschen nach Belarus zu stoppen. "In den nächsten Wochen werden wir einen deutlichen Rückgang dieser Flüge nach Minsk erleben." 

Thomas Latschan Bonn 9558
Thomas Latschan Langjähriger Autor und Redakteur für Themen internationaler Politik