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Politik

KZ-Wachmann darf abgeschoben werden

20. November 2020

Der im US-Bundesstaat Tennessee ansässige Deutsche Friedrich Karl B. wollte sich mit juristischen Mitteln gegen seine richterlich angeordnete Abschiebung wehren. Vergeblich.

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Deutschland Mahnmal in der Gedenkstätte Neuengamme
Mahnmal in der Gedenkstätte NeuengammeBild: Markus Scholz/dpa/picture-alliance

Ein in den USA lebender deutscher Staatsbürger, der 1945 Wachmann in einem NS-Konzentrationslager war, darf abgeschoben werden. Eine Berufungsinstanz für Einwanderungsfragen habe den Einspruch des Betroffenen gegen eine im Februar richterlich angeordnete Abschiebung abgelehnt, teilte das Justizministerium in Washington mit. Der Mann sei "aktiver Teilnehmer in einem der dunkelsten Kapitel der Geschichte der Menschheit" gewesen, erklärte ein Vertreter der Einwanderungsbehörde ICE. Die USA böten Kriegsverbrechern keinen Schutz, betonte er.

Friedrich Karl B. hat nach Angaben der US-Justiz gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger KZ Neuengamme nahe dem niedersächsischen Meppen Gefangene bewacht zu haben. Der über 90-Jährige lebte laut Medienberichten seit Jahrzehnten unbehelligt in den Vereinigten Staaten.

Zwangsarbeit für Kriegswirtschaft

In der Begründung des Urteils vom Februar hieß es, in dem Außenlager seien unter anderem Juden, Polen, Russen, Dänen, Niederländer, Franzosen und politische Gefangene inhaftiert gewesen - unter "grauenhaften" Bedingungen. Sie hätten dort "bis zur Erschöpfung und zum Tod" arbeiten müssen.

Deutschland Geschichte Zweiter Weltkrieg KZ Neuengamme bei Hamburg (Foto: KZ Gedenkstätte)
KZ Neuengamme in den 1940er JahrenBild: KZ-Gedenkstätte Neuengamme

B. habe die Häftlinge im März 1945 auch nach der Auflösung des Außenlagers während des Marsches nach Neuengamme bewacht. Dabei seien rund 70 Häftlinge ums Leben gekommen, hieß es weiter.

Neuengamme war von 1938 bis 1945 das zentrale Konzentrationslager in Nordwestdeutschland. Nach Angaben der dortigen KZ-Gedenkstätte waren im Hauptlager und in über 85 Außenlagern mehr als 100.000 Menschen aus ganz Europa interniert. Mehr als 42.000 von ihnen starben.

Etliche Ermittlungsverfahren

Insgesamt laufen bei Staatsanwaltschaften in Deutschland derzeit 13 Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen in NS-Konzentrationslagern. Das geht aus einer Antwort der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg hervor. Ein weiteres Verfahren gegen einen ehemaligen Wachmann des KZ Stutthof ist bereits gerichtsanhängig beim Landgericht Wuppertal.

Saal 600 des Justizpalasts Nürnberg
Saal 600 des Justizpalasts NürnbergBild: picture-alliance/D. Kalker

An diesem Freitag jährt sich der Beginn der Nürnberger Prozesse zum 75. Mal. Im ersten internationalen Strafverfahren der Geschichte mussten sich ranghohe Vertreter des NS-Regimes wegen der Vorbereitung eines Angriffskriegs sowie Kriegs- und Menschheitsverbrechen verantworten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hält anlässlich des Jahrestags eine Ansprache im historischen Saal 600 des Nürnberger Justizpalasts.

wa/kle (dpa, kna, afp)