1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Länder stoppen Reform der Erbschaftssteuer

8. Juli 2016

Die Frist für die Neuregelung ist längst abgelaufen. Doch das seit mehr als einem Jahr andauernde Gefeilsche über die Steuerprivilegien für Firmenerben geht weiter - Ausgang offen.

https://p.dw.com/p/1JLhw
Deutschland Bescheid Erbschaftssteuer
Bild: picture-alliance/dpa/W. Kastl

Der mehr als ein Jahr dauernde Streit über die Reform der Erbschaftsteuer geht doch wieder in die Verlängerung. Nach dem Bundestagsbeschluss von vor zwei Wochen haben die Länder den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen.

Stillstand bis in den Herbst hinein

Damit verzögert sich das umstrittene Gesetz über die künftigen Steuerprivilegien für Firmenerben mindestens bis zum Herbst. SPD, Grüne und Linke in der Länderkammer halten die Verschonungsregeln für Firmenerben für überzogen sowie teils verfassungswidrig und verlangen eine grundlegende Überarbeitung der Gesetzespläne.

Es ist das zweite Vermittlungsverfahren über ein strittiges Koalitionsvorhaben in der laufenden Wahlperiode seit dem Herbst 2013. Das Länder-Votum bei der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause galt bis zuletzt als offen. Die unionsgeführten Länder hatten auf Zustimmung gepocht, um für die Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die schärferen Regeln eigentlich bis Ende Juni gefordert. Die Spitzen von Union und SPD hatten sich auch wegen Forderungen der CSU nach weniger scharfen Regeln für Firmenerben praktisch erst in letzter Minute auf Details verständigt. Der Bundestag hatte das Gesetz gebilligt.

Wer den Betrieb weiterführt, zahlt kaum

Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigung halten. Die Verfassungsrichter hatten Ende 2014 eine Begünstigung für zulässig erklärt, aber gleichzeitig strengere Vorgaben verlangt. Nach den umstrittenen Koalitionsplänen sollen bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften.

Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall greift eine Bedürfnisprüfung. Wer die ablehnt und den Fiskus nicht in sein Privatvermögen blicken lassen will, kann ein "Abschlagsmodell" nutzen: Mit wachsendem Vermögen wird ein größerer Teil versteuert. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern sind vom Nachweis des Arbeitsplatzerhalts befreit.

Deutschland Horst Seehofer
Bayerns CSU-Ministerpräsident Seehofer wirbt für die ReformBild: picture alliance/dpa/P. Kneffel

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte zuvor für eine Zustimmung zu dem Gesetz geworben. Es schütze den Bestand der mittelständischen Wirtschaft und erfülle die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Firmen benötigten Rechtssicherheit, um über Investitionen zu entscheiden. Es gehe in erste Linie um Arbeitsplätze.

"Steuergeschenke für wirklich Besitzende"

Bayern werde sich deshalb auch in den Nachverhandlungen allen Forderungen nach höheren Steuereinnahmen widersetzten. Dagegen sprechen SPD, Grüne und Linke von Steuergeschenken der "wirklich Besitzenden" und einer Überprivilegierung großer Vermögen.

Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer stehen den Ländern zu und lagen zuletzt bei rund sechs Milliarden Euro pro Jahr. Das entspricht etwa einem Prozent des Gesamt-Steueraufkommens.

haz/stu (dpa, afp)