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Politik

Erdogan-Auftritt verbieten?

Friedel Taube
24. Februar 2017

Der türkische Präsident soll angeblich planen, in Deutschland Wahlkampf für sein umstrittenes Verfassungsreferendum zu machen. Viele würden das gern verbieten - aber geht das?

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Türkei Erdogan Rede in Aksaray
Bild: picture-alliance/AP Images/Presidential Press Service/K. Ozer

Es war laut, sehr patriotisch und ein klarer Appell an die türkeistämmige Bevölkerung, am 16. April mit "ja" zu stimmen: Vor rund 9000 Menschen sprach kürzlich der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim in Oberhausen. Im Frühjahr könnte ein noch prominenterer Gast nach Deutschland kommen - Präsident Recep Tayyip Erdogan höchstpersönlich möchte die rund 1,5 Millionen türkischen Wahlberechtigten in Deutschland für seine geplante Verfassungsreform gewinnen. Das berichten verschiedene Quellen, darunter die Türkische Gemeinde Deutschlands (TGD).

Die TGD fordert von der Bundesregierung, solch einen Auftritt zu verbieten. Auch Oppositionspolitiker gehen in diese Richtung, so wie Sevim Dagdelen (Die Linke), Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, die sagt: "Die Bundesregierung muss einen weiteren Propaganda-Auftritt Erdogans verhindern". Schon 2008 und 2014 sprach Erdogan in Köln, wahrscheinlich würde sein Besuch ihn auch dieses Jahr nach Nordrhein-Westfalen führen. Auch dort wäre er von offizieller Seite nicht willkommen, denn auch Innenminister Ralf Jäger spricht sich für ein Verbot aus.

Privatmann Erdogan?

Doch das wird schwer. Denn Erdogans Rede in Deutschland wäre von der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gedeckt. Außerdem wichtig: Er würde wohl, so wie auch schon Yildirim, offiziell als Privatmann nach Deutschland kommen. Wenn er dann auch noch von einer privaten Organisation wie der UETD, der Union Europäisch-Türkischer Demokraten, eingeladen wird und der Veranstaltungsort privat gemietet ist, sind dem deutschen Gesetzgeber die Hände gebunden. Der Gedanke, dass der türkische Präsident in Deutschland genau jene Rechte nutzt, die er in der Türkei einschränkt, mag somit zwar für viele hierzulande nur schwer zu ertragen sein - aber kaum zu verhindern.

Recep Tayyip Erdogan / Köln 2008
Recep Tayyip Erdogan 2008 in KölnBild: picture-alliance/dpa

Entscheidend wäre dann noch, was Erdogan sagt. Wenn er beispielsweise Gewalt gegen Oppositionelle fordern würde, dann würde wohl eine "Gefahrenlage" vorliegen, die das Versammlungsrecht aufhebt. Verfassungsfeindliche Äußerungen wären auch unzulässig. Das ist aber kaum zu erwarten. Ebensowenig, dass die Polizei im Vornherein ein besonderes Gefahrenpotential sieht - etwa durch mögliche Ausschreitungen - und die Veranstaltung absagt. Auch Yildirim verstand sich in Oberhausen darauf, den AKP-Anhängern seine Botschaft zu vermitteln, ohne Themen wie die Wiedereinführung der Todesstrafe direkt ansprechen zu müssen. Das taten die Zuhörer schon von allein mit ihren Zwischenrufen. Ähnlich dürfte es vermutlich bei Erdogan laufen.

Veto der Bundesregierung unwahrscheinlich

Anders liegt der Fall, wenn Erdogan vorhätte, offiziell in seiner Funktion als Staatschef zu kommen und zu reden. Das kann durchaus verboten werden, wie aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hervorgeht, das im Sommer 2016 ein polizeiliches Verbot bestätigte, Erdogan via Leinwand auf eine Kundgebung in Köln zuzuschalten.

Auch könnte die Bundesregierung ihr Veto gegen eine Einreise einlegen, weil sie dem Präsidenten nicht glaubt, als "Privatmann" zu sprechen. Das wäre dann kein juristisches, sondern eher ein politisches Signal - das ist allerdings mit Blick auf das deutsch-türkische Verhältnis und den EU-Flüchtlingsdeal extrem unwahrscheinlich. Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse über einen geplanten Besuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Deutschland vor.