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Lange verschollene Vivaldi-Oper darf aufgeführt werden

16. August 2005
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Die rund 250 Jahre verschollene Oper «Motezuma» von Antonio Vivaldi (1678-1741) darf im September als deutsche Erstaufführung in Düsseldorf über die Bühne gehen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob am Dienstag (16.8.2005) in einem Eilverfahren ein Verbot der Vorinstanz aus formalen Gründen auf. Die Einstweilige Verfügung war nicht ordnungsgemäß zugestellt worden. Auch inhaltlich sah das Oberlandesgericht die Sache anders als das Landgericht. Das Werk müsse als bereits erschienen gelten, damit habe die Klägerin, die Berliner Sing-Akademie, keine Leistungsschutzrechte. Das Kulturfestival Düsseldorfer Altstadtherbst will "Motezuma" ab dem 21. September zeigen.

Die Oper um den unglücklichen Aztekenkönig galt seit ihrer Erstaufführung 1733 in Venedig als verschwunden. Dann war jedoch 2002 eine Kopie der Partitur im Archiv der Akademie entdeckt worden. Der Dirigent und Komponist Frederico Maria Sardelli brachte das Werk in eine spielbare Fassung. Die Sing-Akademie erlaubte ihm eine konzertante Aufführung in Rotterdam, untersagte aber szenische Aufführungen in Italien und Düsseldorf, weil die "Uraufführung" einem international renommierten Opernhaus vorbehalten sein sollte.

Die Akademie argumentierte, da die Partitur damals nicht vervielfältigt worden sei, gelte das Werk nach aktueller Rechtsprechung als nicht erschienen. Der Akademie falle damit ein 25 Jahre währendes Leistungsschutzrecht zu. Das sah die Zivilkammer des Oberlandesgerichts anders: Da das wiederentdeckte Exemplar aus einer bekannten Kopisten-Werkstatt Venedigs stamme und kein Original Vivaldis sei, könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Oper damals nicht erschienen sei.