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Lebenslänglich im Darmstädter Ehrenmordprozess

1. Dezember 2015

Das Landgericht Darmstadt hat ein streng religiöses muslimisches Ehepaar wegen Mordes an der gemeinsamen Tochter verurteilt. Von einer besonderen Schwere der Schuld sah es allerdings ab.

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Urteil im Darmstädter Ehrenmordprozess (Foto: dpa/picture alliance)
Bild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Der 52 Jahre alte Vater und die 41 Jahre alte Mutter waren angeklagt, die 19-Jährige im Januar in Darmstadt gemeinschaftlich getötet zu haben. Die Tochter habe sexuelle Kontakte zu ihrem Freund gehabt, ohne mit ihm verlobt gewesen zu sein. Das Verhalten der Tochter habe dem Weltbild der aus Pakistan stammenden Eltern widersprochen, so das Gericht. Sie sahen die Familienehre bedroht. Durch einen vom Vater begangenen und von der Mutter unterstützten Mord an der jungen Frau - so der Vorwurf der Anklage - sollte die vermeintliche Schmach gesühnt werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Eltern wegen Mordes eine lebenslange Strafe verlangt. Dem schlossen sich die Richter an. Weder der Verteidiger des Vaters noch der Anwalt der Mutter wollten die Tat als Mord werten. Sie hatten von Totschlag und von Beihilfe zum Totschlag gesprochen.

Die Staatsanwaltschaft wollte allerdings in ihrem Plädoyer noch die Schwere der Schuld festgestellt haben. Dies hätte eine Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch unmöglich gemacht. Das Schwurgericht sah davon ab, weil der Vater ein Geständnis abgelegt hatte.

Tradition versus Morderne

Vor zwei Jahrzehnten waren die Eltern des Opfers aus Pakistan nach Deutschland gekommen. Während Vater und Mutter ganz den strengen religiösen Vorstellungen einer islamischen Gemeinschaft verhaftet blieben, wuchsen ihre beiden Töchter zweisprachig auf, kamen in der deutschen Schule gut voran - und wollten offenbar so leben, wie es ihre deutschen Altersgenossinnen auch tun.

Gleich am ersten Prozesstag im September hatte der Vater die Tötung gestanden. Die Mutter war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht nur damit einverstanden, sie habe auch bei der Planung der Tat, die in ihrer Anwesenheit geschehen sei, und bei der Beseitigung der Leiche geholfen.

Die Mutter hatte hingegen erklärt, sie sei erst von der Tat überrascht und dann dazu gezwungen worden, ihren Mann beim Wegschaffen des Leichnams zu unterstützen. Während sie sich vor Gericht als Unterjochte ihres Ehegatten darstellte, der sie isoliert und unterdrückt habe, widersprach die zweite Tochter dieser Darstellung als Zeugin.

"Treibende Kraft des Verbrechens"

Auch der Freund der Getöteten hatte im Oktober schwere Vorwürfe gegen die Mutter des Opfers erhoben. Sie sei bei dem Verbrechen die treibende Kraft gewesen, sagte er im Zeugenstand des Darmstädter Landgerichts. Die 41-Jährige habe ihrer Tochter schon zuvor "viel Leid zugefügt". So habe sie der 19-Jährigen Kleidung weggenommen und ihr nichts mehr zu essen gegeben. Bereits einige Wochen vor der Tat sei seine Freundin vom Vater schwer gewürgt worden. Die Mutter habe daneben gestanden und nicht eingegriffen.

Versuche einer Einigung zwischen den Familien des Mädchens und ihres Freundes, etwa das Drängen auf eine Heirat der beiden durch die Eltern der jungen Frau, waren erfolglos geblieben. Auch ein Vermittlungsversuch innerhalb der islamischen Gemeinschaft war gescheitert.

qu/rb (dpa)