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Kriminalität

Lebenslange Haft für Dönermesser-Mord

7. April 2017

Die Tat hatte im vergangenen Jahr bundesweit Entsetzen ausgelöst: Ein syrischer Asylbewerber tötete in Reutlingen eine Freundin und Kollegin mit einem Messer und verletzte bei einem Amoklauf weitere Personen.

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Deutschland Prozess nach Tötung mit Dönermesser
Dem Angeklagten werden im Tübinger Landgericht die Handschellen abgenommenBild: picture-alliance/dpa/E. Eibner

Das Landgericht Tübingen sprach den Angeklagten schuldig des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der syrische Asylbewerber muss lebenslänglich hinter Gitter.   

Der 22-jährigen Mann hatte zugegeben, am 24. Juli 2016 im baden-württembergischen Reutlingen seine damalige Freundin und Arbeitskollegin mit einem Dönermesser getötet zu haben. Zudem hatte er bei einem Amoklauf in der Innenstadt zwei Menschen verletzt.

Der Syrer bat zum Prozessende noch einmal um Verzeihung. "Es tut mir alles sehr leid, was passiert ist", sagte er in seinem letzten Wort im Gerichtssaal. Jeder Mensch könne irren. Er beging die Tat nach eigenen Angaben aus Eifersucht, weil seine Freundin einen Liebhaber hatte.    

Deutschland Prozess nach Tötung mit Dönermesser in Reutlingen
Untersuchungen am Tatort im Juni 2016 Bild: picture-alliance/dpa/C. Schmidt

Der laut Staatsanwaltschaft im Juni 2015 nach Deutschland eingereiste Flüchtling arbeitete im Sommer 2016 in Reutlingen in einem türkischen Restaurant, wo er seine Freundin, eine 45-jährige Frau aus Polen, kennenlernte. Die Mordwaffe, ein 60 Zentimeter langes Dönermesser, soll er aus der Restaurantküche mitgenommen haben.

Direkt nach dem Mord griff der Syrer laut Anklage noch zwei Gäste des Lokals an und verletzte dabei einen Mann schwer im Gesicht. Später schlug er demnach auf der Flucht am Busbahnhof der Stadt die Scheiben eines Autos ein und attackierte die darin sitzende Fahrerin und ihren Beifahrer. Die Frau erlitt Schnittverletzungen, konnte aber ihren Wagen starten und entkommen. Die Opfer fordern Schmerzensgeld. 

SC/jj (afp, dpa)