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Lebenslange Haft für SS-Mörder Boere

23. März 2010

In einem der letzten deutschen NS-Prozesse hat das Landgericht Aachen einen ehemaligen SS-Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 88-jährigen Heinrich Boere des dreifachen Mordes für schuldig.

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Alter Mann (Foto. AP)
Verurteilt wegen dreifachen Mordes: der ehemalige SS-Angehörige Heinrich BoereBild: AP

Der Angeklagte hatte in dem Prozess gestanden, 1944 als Mitglied des SS-Sondereinsatzkommandos "Feldmeijer" in den Niederlanden drei Zivilisten getötet zu haben. Der heute in einem Altersheim Lebende hatte sich dabei aber auf einen sogenannten "Befehlsnotstand" berufen. Bei einer Befehlsverweigerung hätte ihm die Todesstrafe oder die Einlieferung in ein Konzentrationslager gedroht, heißt es in der von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung. Darin hatte Boere, Sohn einer Deutschen und eines Niederländers, auch betont, er habe damals nicht in dem Bewusstsein gehandelt, ein Verbrechen zu begehen.

Feige Morde

Mann ( Foto: AP )
Sein Vater gehörte zu den Opfern: Nebenkläger Teun de GrootBild: AP

Boere hatte im Juli und September 1944 zusammen mit anderen Mitgliedern des Sonderkommandos auf Befehl drei Männer in Breda, Voorschoten und Wassenaar erschossen. Die - so die Staatsanwaltschaft - heimtückischen und meuchlerischen Morde waren eine Vergeltungsaktion der SS auf Attentate des niederländischen Widerstands.

Der Vorsitzende Richter Gerd Nohl sagte in der Urteilsbegründung: "Es waren Morde, die an Niederträchtigkeit und Feigheit kaum zu überbieten waren - außerhalb der Anständigkeit eines jeden Soldaten". Der Angeklagte sei ein überzeugter Nationalsozialist gewesen und habe als Spion im Widerstand Landsleute ans Messer geliefert.

Schon einmal verurteilt

Boere war wegen der Morde bereits 1949 von einem Sondergericht in Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Später wurde die Strafe in lebenslange Haft umgewandelt. Diese hatte er aber nie angetreten. Wegen dieser Vorverurteilung hatte Boeres Verteidiger die Einstellung des Verfahrens verlangt – oder im Falle einer Verurteilung eine Höchststrafe von sieben Jahren. Der Prozess verstoße gegen das Verbot einer Doppelverfolgung. Mediziner müssen den 88-Jährigen nun zunächst für haftfähig erklären.

In München läuft zur Zeit noch der Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk wegen Beihilfe zu tausendfachem Mord im Vernichtungslager Sobibor.

Autor. Gerhard M Friese ( dpa, apn, afp)

Redaktion: Anna Kuhn-Osius