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Kriminalität

Mörder von Höxter müssen lange ins Gefängnis

5. Oktober 2018

Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika hatten über Jahre hinweg Frauen mit Kontaktanzeigen in ihr Haus in der Nähe von Höxter gelockt und schwer misshandelt. Zwei der Opfer starben an den Folgen der Quälereien.

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Mordprozess von Höxter
Das damalige Wohnhaus von Wilfried und Angelika W. in Höxter-Bosseborn (r.)Bild: picture-alliance/dpa/M. Kusch

Nach 60 Verhandlungstagen hat das Landgericht Paderborn Angelika W. zu 13 Jahren und ihren Ex-Mann Wilfried W. zu 11 Jahren verurteilt. Er soll in einer Psychiatrie untergebracht werden. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.

Vor der Urteilsverkündigung hatte Angelika W. erstmals deutliche Worte des Bedauerns an die Opfer gerichtet. "Ich möchte mich in aller Form bei allen Frauen entschuldigen, denen ich Leid angetan habe", sagte sie. Wilfried W. bezichtete in seiner abschließenden Erklärung seine Ex-Frau erneut der Lüge. Er selbst habe nicht gewusst, was richtig oder falsch sei.

Mordprozess von Höxter - Urteil erwartet
Die Angeklagten Wilfried W. und Angelika W. vor Prozessbeginn in PaderbornBild: picture-alliance/dpa/M. Kusch

Der 48-Jährige und seine 49 Jahre alte Ex-Frau hatten in ihrem Haus im nordrhein-westfälischen Höxter-Bosseborn mehrere Frauen seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben an den Folgen der Quälereien, eine von ihnen in einem Krankenhaus. Ein zweites Opfer hatten die beiden Angeklagten nach ihrem Tod zuerst eingefroren, zersägt, verbrannt und die Asche anschließend im Winter an den Straßenrändern des Dorfes zerstreut, wie Angelika W. ausgesagt hatte.

Die Verteidigung von Angelika W. hatte auf Freispruch plädiert, da die Todesumstände der beiden Frauen nicht aufgeklärt worden seien. Alternativ schlugen ihre Anwälte eine Kronzeugenregelung vor und damit die Minderung der lebenslangen Freiheitsstrafe auf zwölf Jahre. Die Verteidigung von Wilfried W. forderte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren und die Einweisung ihres Mandanten in die Psychiatrie.

bri/jj (dpa, afp)