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Reise

Oktoberfest "Wiesn" ist als Marke geschützt

19. September 2018

Die "Wiesn" ist nun als Marke für bestimmte Produkte in der EU geschützt. Die Stadt München ließ sich den Namen beim Intellectual Property Office der Europäischen Union (EUIPO) eintragen, dem Amt für geistiges Eigentum.

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Deutschland Oktoberfest 2017 in München
Bild: Getty Images/AFP/C. Stache

Für sechs Produktklassen erfolgte die Eintragung "Wiesn" als geschützter Markenbegriff, wie der Wiesnchef und zweite Bürgermeister Josef Schmid mitteilte. So gilt der Markenschutz zum Beispiel auch für Reinigungs- und Schleifmittel, Kopfhörer, Kameras, Schneiderarbeiten oder die Verpachtung von Lagereinheiten. "Dies ist aus meiner Sicht ein interessanter Schritt hin zum Schutz der Marke "Wiesn". Noch sind einige Details des komplizierten Markenrechts nicht geklärt. Immerhin geht es um viel Geld, denn wer die Markenrechte besitzt, kann Lizenzgebühren kassieren.

Die Stadt München will nicht nur die "Wiesn", sondern auch den Begriff "Oktoberfest" als Marke schützen lassen und hatte dies im März 2018 offiziell beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt (Az.: 30 2018 008 442.3).

Im Fall des bayerischen Touristenmagnets Schloss Neuschwanstein hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einem Urteil die bisherige Regelung bestätigt - zugunsten des Freistaats Bayern. Anfang September 2018 wiesen die Richter in Luxemburg eine Klage des Bundesverbands Souvenir Geschenke Ehrenpreise (BSGE) zurück. Bayern darf somit weiter Lizenzgebühren für bestimmte Souvenirs wie Brettspiele oder Porzellantassen verlangen, die mit dem Schloss Neuschwanstein werben.

is/ks (dpa)

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