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Blogger-Beschwerde in Straßburg abgewiesen

5. April 2018

Wer Nazi-Bilder veröffentlicht, darf in Deutschland dafür bestraft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Ein Blogger wollte mit einem solchen Bild gegen Diskriminierung protestieren.

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof urteilt: "Manchmal ist es notwendig, die Meinungsfreiheit zu beschränken"Bild: picture-alliance/AA/M. Yalcin

Auch wer dem Nationalsozialismus kritisch gegenübersteht, darf nicht ungestraft Nazi-Bilder im Internet posten. Ein Blogger aus München hatte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. In einem Blogeintrag aus dem Jahr 2014 nutzte er ein Foto von SS-Reichsführer Heinrich Himmler und war dafür verurteilt worden. Der 1954 geborene Mann kritisierte, dass dadurch seine Meinungsfreiheit beschränkt worden sei.

Kritische Haltung reicht nicht

Das Gericht bestätigte, dass die Verurteilung in die Meinungsfreiheit des Mannes eingegriffen hat. Das Urteil sei aber dennoch zulässig, da eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung "in einer demokratischen Gesellschaft" manchmal "notwendig" sei. In Deutschland sei das vor allem der Fall, wenn es um den Nationalsozialismus gehe.

Eine kritische Haltung des Bloggers allein reiche nicht aus, argumentierte das Gericht. Der Münchener habe das Bild hauptsächlich als Blickfang benutzt. Den Richtern fehlte eine klare und offensichtliche Ablehnung der Nazi-Ideologie im entsprechenden Blogeintrag.

Mit Nazi-Bild gegen Diskriminierung

In dem Blogpost ging es um einen Schriftverkehr des Jobcenters mit der deutsch-nepalesischen Tochter des Mannes. Er unterstellte dem Jobcenter, seine Tochter auf rassistische Weise in einen Niedriglohnjob treiben zu wollen. Unter der Überschrift "Passgenaue Eingliederung in das Billiglohnland" veröffentlichte er das Foto von Himmler in SS-Uniform. Er habe gegen die Diskriminierung von Kindern mit Migrationshintergrund protestieren wollen, erklärte der Verfasser.

Das Amtsgericht München verurteilte den Mann unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer fünfmonatigen Haftstrafe, die er in Tagesraten abzahlen sollte. Der Fall ging bis vor das Bundesverfassungsgericht, das das Münchener Urteil bestätigte. Schließlich wandte sich der Münchner an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dessen Ablehnung der Beschwerde ist nun rechtskräftig. Der Blogger fiel nicht zum ersten Mal auf: Er wurde bereits zuvor verurteilt, weil er ein Foto von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Nazi-Uniform und mit aufgemaltem Hitler-Bart veröffentlicht hatte.

pgr/jj (afp/epd)