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Politik

Deutschen IS-Kämpfern wird Pass entzogen

4. März 2019

Lange hat es gedauert: Jetzt hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, deutschen IS-Kämpfern unter Bedingungen den Pass zu entziehen. Das melden Medien. Die Regel gilt nicht für Kämpfer, die bereits in Haft sitzen.

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Deutscher Reisepass
Damals landete der Reisepass bei deutschen IS-Kämpfern im Müll - jetzt ist er wieder begehrtBild: Getty Images/M. Cardy

Der Plan sehe eine Ausbürgerung vor, wenn die IS-Kämpfer eine zweite Nationalität hätten, volljährig seien und sich künftig an Gefechten beteiligten. Darauf haben sich nun Bundesinnenminister Horst Seehofer und Justizministerin Katarina Barley Regierungskreisen zufolge geeinigt, berichteten die "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR. Die Regel solle nicht für die Kämpfer der Extremistenmiliz gelten, die bereits in Haft seien.

Schon jetzt kann dem Staatsangehörigkeitsgesetz zufolge die Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn sich der Betreffende freiwillig ohne Zustimmung des Verteidigungsministeriums ausländischen Streitkräften anschließt. Dieses Gesetz solle nun ergänzt werden, heißt es in dem Bericht.

Seit 2014 wird politisch über ein neues Gesetz diskutiert - im Koalitionsvertrag vom Frühjahr 2018 hatten sich Union und SPD bereits auf eine entsprechende Regelung geeinigt. Bislang allerdings war das Vorhaben nicht als Gesetz umgesetzt worden. Das Justizministerium meldete Bedenken an: So heißt es in dem Entwurf, der WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" vorliegt, dass auch Kinder unter fünf Jahren, deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft rechtswidrig, beispielsweise durch Täuschung, erlangt hätten, ebenfalls die Staatsangehörigkeit verlieren sollen. Bislang gibt es in dieser Frage einen juristischen Ermessensspielraum. Barley zeigte sich zuversichtlich, dass sie mit Seehofer auch in dieser Frage eine Einigung finden werde.

Regelung nicht auf aktuelle Fälle anwendbar

In der praktischen Umsetzung dürfte das neue Gesetz wohl kaum auf aktuelle Fälle von deutschen Terrorkämpfern anwendbar sein, die sich derzeit in Syrien oder dem Irak aufhalten. Denn nach Einschätzung von Juristen gilt wohl das sogenannte Rückwirkungsverbot - das Gesetz kann also nur bei Dschihadisten angewandt werden, die sich in Zukunft einer Terrorgruppe im Ausland anschließen.

Free Flow of Information –  gefährlich oder in Gefahr | Katarina Barley
Katarina Barley ist zuversichtlich, mit dem Innenminister eine Einigung zu finden (Archiv)Bild: DW/T. Kleinod

Derzeit befinden sich rund 70 Islamisten aus Deutschland, die sich in den vergangenen Jahren der Terrormiliz IS angeschlossen hatten, in Nordsyrien, dem Irak, der Türkei und Griechenland in Gefangenschaft. Darunter mehr als ein Dutzend Männer und Frauen, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Ihnen wird man wohl auch zukünftig nicht den deutschen Pass entziehen können.

US-Präsident Donald Trump hatte die Europäer aufgefordert, mehr als 800 gefangene Kämpfer der Extremistenmiliz IS zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen.

nob/kle (rtr, sz, tagesschau.de, dpa)