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Mehr Rechte für Väter

Naomi Conrad 29. Januar 2013

Unverheiratete Väter sollen in Deutschland beim Sorgerecht besser gestellt werden. Doch vielen Vätern geht das geplante Gesetz nicht weit genug.

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Ein Kind schaukelt vor einem Hochhaus (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

"Das Gesetz sagt doch eindeutig: Mann und Frau sind gleichberechtigt", sagt Christian Grampert. "Außer beim Sorgerecht. Da hat die Frau auf einmal höhere Rechte". Der freie Journalist, der in Tübingen lebt, nennt das einen "Armutszustand für die Bundesrepublik".

Er hat sich über Jahre hinweg durch die Instanzen geklagt, um das gemeinsame Sorgerecht für seinen Sohn Jonathan zu erkämpfen. Denn geben unverheiratete Eltern keine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab - also eine Einigung, sich zusammen um das Kind zu kümmern - dann kann die Mutter dem Vater das Sorgerecht für das gemeinsame Kind verweigern. "Bislang ging die Rechtsprechung in der Hauptsache davon aus, dass die Mutter die allein-seelig-Machende ist", so Grampert.

Kritik am Verfahren

Doch das soll sich nun ändern: 2010 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass diese Regelung nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei, da dem Vater keine Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung zustehe. Der Gesetzgeber musste also nachbessern. In dieser Woche wird der Bundestag über ein Gesetz abstimmen, das unverheirateten Vätern mehr Rechte zubilligt. Demnach steht der Mutter zwar zunächst das alleinige Sorgerecht zu. Reicht der Vater allerdings einen Antrag auf gemeinsame Sorge ein, entscheidet ein Familiengericht. Meldet die Mutter keine schriftlichen Bedenken gegen das gemeinsame Sorgerecht an, entscheidet das Familiengericht in einem beschleunigten Verfahren.

Ein Kind geht mit einem Elternteil durch die Stadt (Foto: AP)
Dem Gesetzgeber geht es um das KindeswohlBild: AP

Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund begrüßt das Gesetz, das zum ersten Mal Vätern das Recht einräumt, auf juristischem Weg ein gemeinsames Sorgerecht einzuklagen. Allerdings kritisiert sie das beschleunigte Verfahren, bei dem lediglich auf der Grundlage von Akten, nicht aber einer mündlichen Anhörung entschieden wird. "In der Praxis geht es schließlich um Konfliktsituationen. Denen wird ein schriftliches Verfahren einfach nicht gerecht", sagt auch die Bundesgeschäftsführerin des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Miriam Hoheisel. Schließlich müsse das Gericht prüfen, ob die Eltern überhaupt fähig seien, gemeinsam wichtige Entscheidungen für das Kind zu treffen. "Rein schriftlich können sie doch gar nicht prüfen, ob die Eltern in der Lage sind, zu kommunizieren und kooperieren." Dafür sei ganz klar eine mündliche Anhörung nötig, bei der Eltern und Vertreter der Jugendämter eingeladen werden.

Portrait von Rainer Sonnenberger, Bundesvorsitzender des Verbandes Väteraufbruch (Foto: privat)
Rainer Sonnenberger, Bundesvorsitzender des Verbandes VäteraufbruchBild: privat

Väter wollen wieder vor Gericht ziehen

Rainer Sonnenberger geht davon aus, dass bald wieder Väter vor die Gerichte ziehen, sollte das Gesetz verabschiedet werden. Sonnenberger ist Vorsitzender des Vereins "Väteraufbruch", der sich für die Rechte unverheirateter und geschiedener Väter stark macht. Seiner Ansicht nach ist vor allem die Frist das Problem, denn das Familiengericht soll frühestens sechs Wochen nach Geburt des Kindes entscheiden. In dieser Zeit aber, so Sonnenberger, würden "essenzielle Entscheidungen" getroffen, von der Namensgebung über Impfungen bis hin zu religiösen Entscheidungen wie Taufe oder Beschneidung. Sonnenberger fordert deshalb eine Regelung, nach der ab Registrierung der Vaterschaft das gemeinsame Sorgerecht gilt, wie es etwa in Frankreich oder Russland der Fall sei.

Sonnenberger und sein Verein will in dieser Woche weiter gegen das neue Gesetz protestieren und so die Abgeordneten umstimmen. Wie viele Väter er dafür mobilisieren kann, sit unklar. Denn der Großteil der unverheirateten Eltern in Deutschland, weit über 60 Prozent, so Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter, gibt mittlerweile ohnehin eine gemeinsame Sorgerechts-Erklärung ab.