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Haftstrafen für Rechtsextremisten aus Dresden

17. Januar 2020

Jahrelang hat die Justiz in Sachsen gegen Mitglieder der rechtsextremistischen "Freien Kameradschaft Dresden" ermittelt. Nun hat das Dresdner Landgericht fünf Männer und eine Frau zu Haft bis zu sechs Jahren verurteilt.

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Dresden | Prozess "Freie Kameradschaft Dresden"
Justizbeamte führen ein Mitglied der "Freien Kameradschaft Dresden" in den GerichtssaalBild: picture-alliance/dpa/S. Kahnert

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die sechs Mitglieder der "Freien Kameradschaft Dresden" (FKD) an einer kriminellen Vereinigung beteiligt waren. Sie wurden zudem wegen schwerem Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und der Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen verurteilt. Sie hätten sich an Krawallen vor einer Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Heidenau im August 2015 und an weiteren Angriffen auf Ausländer beteiligt und seien Rassisten - wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, urteilte das Gericht.

Der 34-jährige Rädelsführer Benjamin Z. soll für vier Jahre und vier Monate ins Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die niedrigste Haftstrafe mit zwei Jahren und sechs Monaten wurde gegen die 29 Jahre alte Frau verhängt. Die höchste Strafe wurde gegen ein FKD-Mitglied mit einem umfangreichen Vorstrafenregister verhängt: Bereits 29 Mal ist er vorbestraft. Da bis auf ihn alle Angeklagten das Strafmaß bereits durch Untersuchungshaft komplett oder zum Großteil verbüßt haben, kamen sie nach Prozessende auf freien Fuß. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von bis zu sieben Jahren für die Angeklagten gefordert, für die 29 Jahre alte Frau eine Bewährungsstrafe.

Dresden | Prozess "Freie Kameradschaft Dresden"
In diesem Saal im Landgericht Dresden fand der Prozess gegen die FKD stattBild: picture-alliance/dpa/S. Kahnert

Fremdenfeindlich und rassistisch

Das Gericht ging davon aus, dass die Kameradschaft nicht von Anfang an auf Gewalttaten aus war. Allerdings habe sie sich nach ihrer Gründung im Juli 2015 schnell radikalisiert, hieß es. Die FKD hatte wiederholt Gewalttaten an Ausländern, Andersdenkenden und auch Polizisten verübt. Die Taten seien aus fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven begangen worden, sagten die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Der Neonazigruppe sollen fast 45 Personen angehört haben. Im November 2016 wurde sie ausgehoben.

Der Prozess gegen die "Freie Kameradschaft Dresden" hatte im September 2017 begonnen. In weiteren Prozessen wurden bereits fünf Angeklagte als Mitglieder der FKD verurteilt. Seit November 2018 läuft ein weiterer Prozess gegen drei Männer, die zur FKD gehört oder sie unterstützt haben sollen.

kle/uh (epd, dpa)